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Häufige Fragen & Antworten zu GIGA⁵-Glasfaser

Alle Antworten auf deine Fragen zu GIGA⁵-Glasfaser: Installation, Tarife, Technik und vieles mehr. Informiere dich einfach und verständlich in unseren FAQs.

Fragen rund um das neue Gesetz für Telekommunikation

GBE steht für das Glasfaserbereitstellungsentgelt und löst die TV-Grundversorgung ab. Bei dem GBE handelt es sich um ein Entgelt, welches für den FTTH-Vollausbau eines Mehrfamilienhauses von dem oder der Eigentümer:in an uns gezahlt wird. Der GBE-Vertrag ist somit Grundlage des Ausbaus.

Wir kontaktieren alle Eigentümer:innen mit TV-Grundversorgungsverträgen, um eine Umstellung auf GBE-Verträge, nach Einwilligung, durchzuführen.

Wir haben die Produkte im Bereich der Mehrfamilienhäuser angepasst und die Rechnungsstellung für GBE-Verträge transparenter gestaltet.

Nach Ablauf des Neukundenrabattes (sofern gegeben) wird der Rabatt automatisch mit der monatlichen Rechnungsstellung verrechnet. Ausnahme bei Produkten:

  • TV only

Voraussetzungen für die Bandbreitenmessung findest du hier.

Fragen rund um GIGA⁵ und zum Thema Glasfaser

Mit den neuen GIGA⁵-Produkten bekommst du zusätzlich zum hochmodernen und lichtschnellen SWN-Glasfasernetz unsere 5 Sterne GIGA-Garantien gleich dazu:

  • Immer das schnellste Netz
  • Immer Kunde erster Klasse
  • Bestes WLAN für Zuhause
  • Keine doppelten Kosten
  • Kompetenz aus der Region

Immer das schnellste Netz
Die Glasfaser wird bis in dein Haus oder deine Wohnung gelegt und endet nicht, wie bei anderen Anbietern, im Straßenverteiler. Dein Vorteil: Im Gegensatz zu den alten Kupfer- oder KOAX-Netzen ist die Übertragungsgeschwindigkeit bei uns garantiert. Nur ein solches Glasfasernetz kann dir zukünftig immer den schnellsten Internetzugang bieten!

Immer Kunde erster Klasse
Bei uns bleiben auch die Bestandskundinnen und Bestandskunden immer Kund:in erster Klasse. Wenn wir unsere Produkte und Leistungen weiter verbessern, profitierst auch du als Bestandskund:in davon. Garantiert ohne Zusatzkosten!

Bestes WLAN für Zuhause
Wenn du dich für unsere Hardware entscheidest, bekommst du ohne Aufpreis die beste Technik, um deine heimischen vier Wände optimal mit WLAN zu versorgen. Die WLAN-Ausleuchtung und -Installation übernehmen wir für dich. Bei Bedarf erhältst du sogar einen WLAN-Repeater kostenfrei dazu!

Keine doppelten Kosten
Du zahlst bei uns erst, wenn deine Vertragslaufzeit bei deinem aktuellen Anbieter abgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

Kompetenz aus der Region
Wir sind in Schleswig-Holstein flächenmäßig der größte Anbieter von Glasfasernetzen bis ins Haus! Ebenso sind wir ein innovatives und nachhaltiges Unternehmen, welches saubere Energie erzeugt und sich für den Klimaschutz einsetzt. Wir unterstützen die Menschen in Schleswig-Holstein dabei, sich mit modernster Glasfasertechnologie mit der Welt zu verbinden!

Es ist üblich, dass die in einem Speedtest angezeigte Internet-Geschwindigkeit nicht der tatsächlich gebuchten Datenübertragungsrate entspricht. Denn bei der Übertragung von Daten über das Internet werden zusätzlich zu der tatsächlichen Information (z. B. dem Inhalt einer E-Mail) weitere Nutzdaten, Protokolle und Informationen übermittelt (z. B. die IP-Adresse). Diese zusätzlichen Daten, auch Header-Daten genannt, werden in IP-Pakete verpackt. Dieses Verpacken erfordert in Summe einen Datenaufwand, der ca. 10 % der Gesamtdaten ausmacht.

Die von uns angegebene Geschwindigkeit beinhaltet sowohl die zu übertragenen Inhalte als auch die verpackten Zusatzinformationen. Diese wird Bruttodatentransferrate genannt.

Im Speedtest wird jedoch die tatsächliche Datenrate angezeigt, welche über die Leitung aktiv genutzt werden kann. Hier werden die Header-Daten nicht mit eingerechnet, sodass man auch von einer Nettotransferdatenrate spricht.

Dadurch weicht die im Speedtest angezeigte Geschwindigkeit (Netto) von der gebuchten Datenübertragungsrate (Brutto) ab. Die gebuchte Internet-Geschwindigkeit ist somit tatsächlich am Anschluss verfügbar, ein Teil davon ist jedoch für die Übertragung der Zusatzinformationen bereits belegt und somit über einen Speedtest nicht erkennbar.

Sollte dein Internet, Telefon oder TV nicht einwandfrei funktionieren, führe die folgenden Schritte in der entsprechenden Reihenfolge durch:

  1. Prüfe, ob das GIGA⁵-Endgerät (Router) und das Netzabschlussgerät mit Strom versorgt sind.
  2. Trenne das GIGA⁵-Endgerät für zehn Sekunden vom Strom.
  3. Trenne das Netzabschlussgerät für zehn Sekunden vom Strom.
  4. Prüfe, ob das WLAN des GIGA⁵-Endgerätes aktiviert ist.
  5. Melde die Störung bei GIGA⁵ unter 04321 202-301.

Sollte eine größere Störung im Netz vorhanden sein, erfährst du dies u. a. über die Startseite auf dieser Internetseite.

Hier gibt es Informationen zu GIGA5 für Geschäftskunden.

Starte mit deinem Mehrfamilienhaus in die Zukunft. Steig um auf GIGA5-Glasfaser und werte deine Immobilie auf. Nicht nur deine Mieterinnen und Mieter profitieren von der zukunftssicheren Versorgung, sondern auch du als Eigentümer:in. Schaffe dir einen langfristigen Wettbewerbsvorteil und steigere den Wert deines Hauses. Mit der bequemen FTTH-Lösung (Fiber to the home) verlegen wir Glasfaser direkt in jede einzelne Wohnung.

Hier gibt es weitere Informationen zu GIGA5 in Mehrfamilienhäusern.

Du kannst dir im Rahmen der Vermarktungsphase den Glasfaseranschluss kostenlos legen lassen und einen Internetvertrag für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten abschließen. Der Glasfaseranschluss bleibt selbst bei Kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit in der Immobilie erhalten und wird nicht zurück gebaut.

Fragen zu Aktionsgebieten und zur Erschließung

Der Preis für den Glasfaseranschluss beinhaltet die ersten 20 Meter ab privatem Grund. Ab dem 21. Meter berechnen wir 35 Euro (inkl. USt.) pro laufenden Meter. Eigenleistungen sind auch nach Absprache mit uns möglich. Weitere Informationen dazu erhältst du telefonisch unter 04321 202-2750.

Die Tiefbauphase in den Aktionsgebieten ist von mehreren Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Länge der Strecke von einer Muffe zur nächsten, dem Straßenverlauf und dem Gelände. Die Arbeiten auf deinem Grundstück dauern nicht lange, wobei diese ebenfalls je nach Lage, Streckenlänge und Gelände variieren können.

Alle Informationen rund um den Ausbau erhältst du auf unserer Internetseite. Zusätzlich wirst du persönlich benachrichtigt, sobald der Ausbau beginnt und dein Vertrag wirksam wird.

Wenn die erforderliche Anzahl an GIGA⁵-Verträgen innerhalb des Aktionszeitraumes nicht erreicht wird, kommt es nicht zum Ausbau des Glasfasernetzes. Deine Unterschrift ist nicht zu den jetzigen Konditionen für einen späteren Zeitpunkt gültig. Eine entsprechende Auflösungsklausel ist im Vertrag enthalten. Dir entstehen dann keine Kosten.

Fragen zu Vertragsunterlagen und -bedingungen

Den Telefonanschluss kündigen wir für dich und sorgen so dafür, dass du deine aktuellen Rufnummern behalten kannst. Voraussetzung für die Kündigung und Rufnummernmitnahme bei dem Altanbieter ist ein Anbieterwechselauftrag. Sofern du für Internet, Kabel-TV oder Preselection einen anderen Anbieter gewählt hast, musst du diese zusätzlichen Verträge dann bei dem jeweiligen Anbieter selbst kündigen. Aber warte hiermit bitte, bis wir dir einen voraussichtlichen Anschlusstermin nennen. Zur Vermeidung von Doppelzahlungen bitten wir dich, zu gegebener Zeit die Kündigungsbestätigung des Voranbieters einzureichen.

Wichtig:
Gehe jetzt keine Vertragsverlängerungen ein. Diese fallen oft auch bei Tarifwechseln an.

 

Du musst erst dann für die GIGA⁵-Produkte zahlen, wenn du auch die Leistung in Anspruch nimmst und dein alter Vertrag ausgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

Ja! Die alte Rufnummer wird von uns kostenlos übernommen. Fülle dazu den Anbieterwechselauftrag aus, dieser ist den GIGA⁵-Vertragsunterlagen beigefügt. Allerdings kann es sein, dass dein Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

In den meisten Fällen kannst du deine E-Mail-Adresse mitnehmen. Adressen sogenannter Free Mail-Anbieter (z. B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden. Sofern du Telekom-Kunde bist, gibt es die Möglichkeit über „E-Mail Basic-Postfach (free)“ Deine E-Mail-Adresse zu behalten. Hierzu musst du einige Änderungen im T-Online Kundenzentrum vornehmen. Bitte folge in diesem Fall der nachfolgenden Anleitung.

  1. Logge dich im Email-Center von T-Online ein und klicke dann am linken, oberen Bildschirmrand auf "Menü".
  2. Drücke auf "E-Mail-Adressen" und entscheide dich für den Button "Ändern".
  3. Suche eine neue E-Mail-Adresse aus und gib diese in das hierfür vorgesehene Feld ein. Prüfe, ob die neue E-Mail-Adresse noch verfügbar ist.
  4. Aktiviere unbedingt das Häkchen vor dem Satz "E-Mail-Adresse NICHT für 90 Tage sperren, so dass sie von einem Kunden sofort wieder verwendet werden kann".
  5. Klicke dann auf "Speichern".
  6. Steuere anschließend T-Online-Freemail an und richte dir einen Account mit deiner bisherigen E-Mail-Adresse ein. Du kannst deine aktuelle E-Mail-Adresse verwenden, da du die 90-tägige Sperrung aufgehoben hast. Bitte beachte: Pro Tag kann nur eine E-Mail-Adresse umgestellt werden!
  7. Bevor die endgültige Kündigung bei T-Online vorgenommen wurde, kannst du nun unter deiner neuen E-Mail-Adresse alle bisherigen E-Mails vorfinden. Unter der alten E-Mail-Adresse kannst du dann schon jetzt im Freemail-Account alle aktuellen E-Mails abrufen.
  8. Tipp: Denke daran, E-Mails und Kontakte vor der Kündigung zu sichern oder zu übertragen, sofern du diese auch weiterhin nutzen willst.

Kein Problem. Du zahlst bei uns erst, wenn deine Vertragslaufzeit bei deinem aktuellen Anbieter abgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

Die Vorabanschaltung für Kabel-TV kostet 10 € brutto monatlich, sofern sie nicht im Produkt enthalten ist.

Bitte melde dich in diesem Fall schnellstmöglich telefonisch bei uns unter 04321 202-2750. Wir unterstützen dich bei der Suche nach einer praktikablen Übergangslösung.

Am 10. Mai 2012 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wurden die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel in § 46 TKG grundlegend neu geregelt.

Keine Abschaltung bei Vertragsende

Hast du einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet dein Vertrag mit deinem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Dein bisheriger Anbieter muss dich solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung

Am Tag der Umschaltung auf deinen neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf deinen neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und bist du länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel findest du auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Ja! Innerhalb der Vertragslaufzeit ist es kostenlos möglich, in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Der Wechsel kann zum nächsten Monat erfolgen, solange du uns in der ersten Woche des bestehenden Monats informieren. Mit einem Tarifwechsel beginnt deine Mindestvertragslaufzeit wieder von vorn. Der Tarifwechsel in einen niedrigeren Tarif ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

GIGA⁵-Kund:innen erhalten monatlich je 5% Treuerabatt auf den Basispreis ihres gewählten GIGA⁵-Tarifs, wenn sie Strom oder Erdgas bzw. Fernwärme von SWN beziehen. Beziehen die Kundinnen und Kunden also beides, gewähren wir insgesamt 10% Treuerabatt auf den GIGA⁵-Basispreis.

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag gibt der oder die Eigentümer:in das Einverständnis, dass das Gebäude an das GIGA5-Glasfasernetz angeschlossen wird und wir den dafür notwendigen privaten Grund nutzen dürfen. Weitere Verpflichtungen werden nicht eingegangen.

Der Grundstücksnutzungsvertrag muss von der Person unterschrieben werden, welcher das Grundstück bzw. das Haus gehört. Die Mieterinnen und Mieter sind nicht unterschriftsberechtigt.

Bei einem Umzug in ein von GIGA5 mit Glasfaser versorgtes Objekt wird dein Vertrag einfach fortgeführt. Bitte teile uns ca. 14 Tage vor deinem Umzug schriftlich mit, zu welchem Zeitpunkt und in welches Objekt du ziehst. Solltest du in ein nicht durch uns mit Glasfaser versorgtes Objekt umziehen, besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Eventuell fallen einmalige Umzugsgebühren laut GIGA5-Preisliste an.

Alles dazu findest du auch hier.

Ein gelegter Glasfaseranschluss bleibt selbst bei Kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit in der Immobilie erhalten und wird nicht zurück gebaut.

Sollten wir dich nicht überzeugt haben, richte deine Kündigung 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit entweder per E-Mail an glasfaser@swn.net oder schriftlich an SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster).

Bitte schicke uns den Router an folgende Adresse zurück:

Seloca GmbH
Büsumer Str. 46
24768 Rendsburg

Alles zur Router-Rücksendung findest du hier.

In einigen ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins können Regionalzuschläge in Höhe von 10,00 EUR auf den Grundpreis anfallen. Grund hierfür ist die teils weitläufige Bebauung in den Gebieten und die damit verbundenen hohen Investitionskosten des Glasfasernetzbaus. Nur durch diesen Zuschlag ist der Ausbau des zukunftsfähigen Glasfasernetzes im ländlichen Bereich wirtschaftlich umsetzbar.

Fragen zur Technik, Ausbau und Innenhausverkabelung

Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgt die von uns beauftragte Tiefbaufirma. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, sodass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein kleines Kopfloch geöffnet.

Das Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät im Haus.

Ein kleines Bohrloch bringt dir die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder wasser- und gasdicht abgesichert. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in deinen Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort.

Zunächst muss der oder die Eigentümer:in/Verwalter:in des Grundstücks bzw. des Hauses einen Grundstücksnutzungsvertrag und einen Auftrag für einen Hausanschluss unterschreiben. An dem bei der Begehung festgelegten Ort installieren wir in der Regel dann das Netzabschlussgerät, welches aus dem Glasfasersignal wieder ein für Telefon, Fernseher und PC lesbares elektrisches Signal macht. Das Koaxialkabel für den Fernseher kann direkt über einen F-Stecker an den Wandler angeschlossen werden. Der Pegel unseres Netzabschlussgerätes liegt entweder bei ca. 80 dBuV oder ca. 90 dBuV. Sollte der Pegel von 90 dBuV bei dir zu hoch sein, rufe bitte bei uns unter 04321 202-301 an. 

Damit du alle TV- und Radiosender empfangen kannst, muss dein Koax-Netz Frequenzen bis 862 MHz übertragen können.

Zusätzlich empfehlen wir, für die Internetanbindung deines Computers sowie die Anbindung unseres Endgerätes eine sogenannte CAT6- bis CAT7-Verkabelung vorzunehmen. Fragen dazu beantworten wir dir gerne telefonisch unter 04321 202-2750.

Bei Fragen zur Innenhausverkabelung in Mehrfamilienhäusern kannst du dich direkt bei unserem Mehrfamilienhaus-Vertrieb unter 04321 202-6089 informieren.

Du bist für die Hausverkabelung verantwortlich und kannst somit selbst entscheiden, wer die Verkabelung vornimmt. Wir empfehlen alle Verkabelungsarbeiten von einer Fachkraft ausführen zu lassen, um Übertragungsfehler durch falsche Verkabelung auszuschließen. Sollten Störungen aufgrund mangelhafter Verkabelung auftreten, sind die dadurch resultierenden Entstörungseinsätze von uns kostenpflichtig.

Wir empfehlen CAT6- bis CAT7-Kabel, um die gesamte Bandbreite für das Internet übertragen zu können. Im Hinblick auf die Zukunft ist allerdings ein CAT7 empfehlenswert. Für die Verbindung zum Fernseher beziehungsweise DVB-C Receiver empfehlen wir ein Koaxialkabel, das 862 MHz überträgt (z. B. LCD 111 von der Firma Kathrein oder CSA 9539 von Astro). Nur dann kannst du alle Programme empfangen.

Ja, das von GIGA5 bereitgestellte Endgerät ist ein WLAN-Router. Bei Bedarf erhältst du sogar einen WLAN-Repeater kostenfrei dazu!

  • Digitale Programme benötigen einen DVB-C Digital-Receiver. Einige TV-Geräte neuerer Bauart haben den DVB-C Receiver bereits integriert.
  • Pay-TV (ist noch nicht im Angebot enthalten) benötigt voraussichtlich einen Digital-Receiver mit Conax Entschlüsselung.
  • Für Sky setze dich bitte mit Sky direkt in Verbindung. Sky ist auch über unser Kabel-TV Netz empfangbar.

Ja! Wenn du dein ISDN-Gerät auch in Zukunft nutzen willst, funktionieren die gängigen Leistungsmerkmale in der Regel weiter.

In der Regel musst du die Kosten für die Erschließung alleine tragen. Für einige Außenbereiche gibt es Sonderregelungen. Bitte wende dich hierzu direkt an uns unter 04321 202-2750 oder glasfaser@swn.net.

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit kannst du selbstverständlich den Anschluss kündigen, einen anderen Anbieter beauftragen oder deinen DSL-Anschluss wieder aktivieren.

Nein! Die Kabel-Fernsehsignale werden auf einer anderen Frequenz übertragen. Die Signale haben miteinander keine Berührungspunkte. Somit sinkt die TV-Qualität auch nicht, wenn du große Dateien aus dem Internet herunterlädst.

Grundsätzlich kannst du mit allen Leistungspaketen Highspeed-Internet über mehrere Geräte gleichzeitig und ohne Engpässe genießen.

Je mehr Geräte du in deinem Haushalt nutzt, desto größer sollte das Leistungspaket sein. Je mehr Daten hoch- und runtergeladen werden, desto größer das nötige Leistungspaket.

Achte bitte darauf, dass dein Computer auch in der Lage sein muss, die hohen Geschwindigkeiten zu verarbeiten (z. B. LAN-Port mit 1 Gbit/s, leistungsfähiger Dual Core Prozessor). Auskunft hierzu gibt dir der Fachhandel.

Du kannst an unsem Endgerät (Router) gängige ISDN-Endgeräte anschließen. Auch bis zu 10 Rufnummern können problemlos übernommen werden. Mit unserer Flatrate telefonierst du unbegrenzt ins deutsche Festnetz. Bei bestimmten Tarifen ist die moderne Telefonie über Voice over IP (VoIP) inklusive. Bei allen anderen Tarifen kannst du die Option dazu buchen. Solltest du dich für den Telefonanschluss entscheiden, bekommst du 2 Sprachkanäle gratis dazu.

Wenn du dich für unsere Hardware entscheidest, bekommst du ohne Aufpreis die beste Technik, um deine heimischen vier Wände optimal mit WLAN zu versorgen. Die WLAN-Ausleuchtung und -Installation übernehmen wir für dich!

Fragen zur Rechnung

Bitte sende uns hierzu eine schriftliche Information inkl. neuer Rechnungsanschrift. Gerne auch per E-Mail an glasfaser@swn.net oder an SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, TKC-S Kundenservice, Bismarckstr. 51, 24534 Neumünster.

Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend, da die von dir geführten Telefonate erst nachträglich abgerechnet werden können.

Durch die rückwirkende Erstellung der Rechnungen kommt es auch nach Kündigungsdatum und Ende der Vertragslaufzeit zu einer Rechnungsstellung. Die Rechnung ist korrekt. Bitte buch diese nicht zurück, es können hier Gebühren für dich entstehen. Setz dich bei Rückfragen gerne mit uns unter der Kontaktrufnummer 04321 202-2750 in Verbindung.

Der Abrechnungszeitraum erfolgt immer monatsweise, die Berechnung der Grundgebühren erfolgt dabei aber immer tagesgenau.

Auf der Rechnung werden immer Nettobeträge ausgewiesen. Die Bruttobeträge aus der Auftragsbestätigung ergeben sich durch die Ergänzung der geltenden Mehrwertsteuer.

Hierbei handelt es sich um offene Forderungen oder Guthaben bei uns. Solltest du dazu Fragen haben, wende dich gerne unter der Rufnummer 04321 202-1381 an uns.

Deine Kündigungsfristen siehst du auf deiner Rechnung ganz am Ende.
Überlegst du zu kündigen? Ruf uns vorher gerne unter der Rufnummer 04321 202-2750 an!

Am Ende der Rechnung wird ausgegeben, ob wir den Rechnungsbetrag von deinem Konto abbuchen oder du diesen an uns überweisen musst. Es wird auch der Termin der Abbuchung bzw. der Fälligkeitstermin der Zahlung mit angegeben.

Rechnungen werden - wenn nicht anders von dir gewünscht - standardmäßig über das Rechnungs-Online-Portal zur Verfügung gestellt. Mahnungen werden immer per Post zugestellt. Liegen dir keine Zugangsdaten vor? Wenden dich gerne unter der Rufnummer 04321-202 2750 an uns.

Nein, leider gibt es derzeit keine Möglichkeit für uns, dir die Rechnungen per E-Mail zu zusenden.

Erteile uns die Einzugsermächtigung und sende uns einfach unser SEPA Lastschriftformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Alternativ kannst du uns auch gerne einen unterschriebenen Zweizeiler per E-Mail oder per Post zuschicken.

Die Abbuchung des Rechnungsbetrages erfolgt immer nach der Fälligkeit. Eine Umstellung der Abbuchung auf ein Wunschdatum ist leider nicht möglich. Wir weisen hier auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.