Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung für die Website

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.swn.net, einschließlich aller dort bereitgestellten Funktionen und Inhalte sowie der zugehörigen mobilen Anwendungen.

 


 

1. Ziel der Erklärung

Die Stadtwerke Neumünster (SWN) sind bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882 sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Anforderungen der BITV 2.0 finden Anwendung.

Diese Erklärung wurde auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.1/2.2 – Level AA erstellt.

 


 

2. Stand der Barrierefreiheit

Die Website www.swn.net ist derzeit nur teilweise barrierefrei (Stand: 27.06.2025). Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH befindet sich aktuell im strukturierten Prozess der Auditierung, Umsetzung und Zertifizierung der digitalen Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden bestehende Barrieren, wie in Punkt 3 beschrieben, schrittweise und nach bestem Wissen und technischen Möglichkeiten behoben.

 


 

3. Nicht barrierefreie Inhalte – Prüfdetails gemäß Access Ready Audit (27. Juni 2025)

Die folgende Übersicht listet alle im Audit durch die IFDB GmbH identifizierten Barrierefreiheitsprobleme auf der Website www.swn.net. Insgesamt wurden 25 verschiedene Fehlerarten festgestellt. Diese betreffen visuelle Gestaltung, semantische Struktur, ARIA-Attribute, Formularbedienbarkeit und technische Standards. Jeder Eintrag enthält das Prüfkriterium, eine Beschreibung, Bedeutung, Auswirkung, ein Beispiel und die Anzahl der Vorkommen.

 

 

3.1. Übersicht der Fehlerarten

 

1. color-contrast – Unzureichender Farbkontrast

  • Prüfkriterium: WCAG 1.4.3 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.4.3
  • Bedeutung: Nutzer mit Sehbehinderung können Inhalte bei zu geringem Kontrast schlecht erkennen.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund
  • Vorkommen: 804

2. region – Fehlende Landmarken-Struktur

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / 2.4.1 / EN 301 549 Abschnitte 9.1.3.1 / 9.2.4.1
  • Bedeutung: Screenreader-Nutzer können sich nicht effizient durch die Seitenstruktur navigieren.
  • Auswirkung: mittelschwer
  • Beispiel: Fehlende Landmark-Regionen
  • Vorkommen: 186

3. listitem – -Elemente ohne übergeordnetes oder 

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.3.1
  • Bedeutung: Screenreader interpretieren Listeninhalte falsch oder gar nicht.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel:
  • Vorkommen: 70

4. label – Fehlende Beschriftung von Formularfeldern

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / 3.3.2 / EN 301 549 Abschnitte 9.1.3.1 / 9.3.3.2
  • Bedeutung: Nutzer mit Screenreader wissen nicht, welches Eingabefeld welche Funktion hat.
  • Auswirkung: kritisch
  • Beispiel: ohne oder aria-label
  • Vorkommen: 50

5. heading-order – Nicht logische Reihenfolge der Überschriften

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / 2.4.6 / EN 301 549 Abschnitte 9.1.3.1 / 9.2.4.6
  • Bedeutung: Überschriftenhierarchie ist unverständlich oder verwirrend.
  • Auswirkung: mittelschwer
  • Beispiel: H1 → H4 ohne H2 oder H3
  • Vorkommen: 47

6. image-alt – Fehlende Alternativtexte für Bilder

  • Prüfkriterium: WCAG 1.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.1.1
  • Bedeutung: Bilder ohne Alternativtext sind für Screenreader-Nutzer nicht zugänglich.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel: ohne alt="..."
  • Vorkommen: 32

7. html-has-lang – Fehlendes lang-Attribut im HTML-Element

  • Prüfkriterium: WCAG 3.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.3.1.1
  • Bedeutung: Die Sprache der Seite ist für Screenreader nicht identifizierbar.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: ohne lang="de"
  • Vorkommen: 30

8. html-xml-lang-mismatch – Sprachdefinitionen sind widersprüchlich

  • Prüfkriterium: WCAG 3.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.3.1.2
  • Bedeutung: Unterschiedliche Spracheinstellungen im HTML- und XML-Namespace.
  • Auswirkung: gering
  • Beispiel: lang="de", xml:lang="en"
  • Vorkommen: 24

9. duplicate-id – Doppelte ID-Werte in der Seite

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.1
  • Bedeutung: IDs müssen eindeutig sein, sonst funktionieren ARIA-Zuordnungen nicht korrekt.
  • Auswirkung: kritisch
  • Beispiel: Zwei Elemente mit id="menu"
  • Vorkommen: 20

10. page-has-heading-one – Keine Hauptüberschrift (H1) vorhanden

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.3.1
  • Bedeutung: Eine klare semantische Hauptüberschrift fehlt.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel: Nur H2-H6 vorhanden
  • Vorkommen: 20

11. aria-allowed-role – Ungültiger ARIA-Rollenwert

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2
  • Bedeutung: Nicht zulässige Rollen können nicht korrekt interpretiert werden.
  • Auswirkung: gering
  • Beispiel: role="foo"
  • Vorkommen: 14

12. frame-title – Frames ohne Titelattribut

  • Prüfkriterium: WCAG 2.4.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.2.4.1
  • Bedeutung: Nutzer erkennen nicht, welchen Zweck eingebettete Inhalte haben.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: ohne title="..."
  • Vorkommen: 9

13. empty-heading – Leere Überschriften

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.3.1
  • Bedeutung: Screenreader erkennen die Überschrift, aber ohne Inhalt.
  • Auswirkung: gering
  • Beispiel:
  • Vorkommen: 5

14. html-duplicate-lang – Mehrfache Spracheinstellungen im HTML-Tag

  • Prüfkriterium: WCAG 3.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.3.1.1
  • Bedeutung: widersprüchliche Sprachdefinitionen führen zu Konflikten
  • Auswirkung: gering
  • Beispiel:
  • Vorkommen: 4

15. tabindex – Positiver Tabindex verwendet

  • Prüfkriterium: WCAG 2.4.3 / EN 301 549 Abschnitt 9.2.4.3
  • Bedeutung: Die natürliche Tab-Reihenfolge wird gestört.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: tabindex="5"
  • Vorkommen: 4

16. link-name – Link ohne sichtbaren Namen

  • Prüfkriterium: WCAG 2.4.4 / EN 301 549 Abschnitt 9.2.4.4
  • Bedeutung: Der Zweck eines Links ist nicht klar erkennbar.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel:
  • Vorkommen: 4

17. landmark-one-main – Hauptbereich mehrfach vorhanden

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / 2.4.1 / EN 301 549 Abschnitte 9.1.3.1 / 9.2.4.1
  • Bedeutung: Screenreader-Nutzer erhalten doppelte oder verwirrende Navigationsbereiche.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: Zwei Haupt-Elemente
  • Vorkommen: 4

18. aria-valid-attr-value – Ungültiger Attributwert in ARIA-Attribut

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2
  • Bedeutung: Der Wert eines ARIA-Attributs entspricht nicht der Spezifikation.
  • Auswirkung: gering
  • Beispiel: aria-hidden="maybe"
  • Vorkommen: 2

19. aria-required-attr – Pflichtattribut fehlt bei ARIA-Rolle

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2
  • Bedeutung: Ohne Pflichtattribut kann die Funktion nicht korrekt dargestellt werden.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: role="textbox" ohne aria-multiline
  • Vorkommen: 2

20. button-name – Schaltfläche ohne Namen

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2
  • Bedeutung: Screenreader können den Zweck der Schaltfläche nicht vermitteln.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel:
  • Vorkommen: 2

21. html-duplicate-id – Mehrfache gleiche ID auf einer Seite

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.1
  • Bedeutung: IDs müssen eindeutig sein, sonst entstehen Fehler in Interaktionen.
  • Auswirkung: kritisch
  • Beispiel: id="section1" mehrfach vorhanden
  • Vorkommen: 2

22. role-img-alt – Bilder mit Rolle "img" ohne Alternativtext

  • Prüfkriterium: WCAG 1.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.1.1
  • Bedeutung: Screenreader können Inhalte nicht erfassen
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel: role="img" ohne aria-label oder alt
  • Vorkommen: 2

23. aria-roles – Ungültige oder doppelte ARIA-Rollen

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2
  • Bedeutung: Falsch eingesetzte Rollen verursachen Fehlinterpretationen durch Hilfstechnologien.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: role="presentation button"
  • Vorkommen: 1

24. document-title – Kein oder unpassender im Dokumentkopf

  • Prüfkriterium: WCAG 2.4.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.2.4.2
  • Bedeutung: Der Seitentitel fehlt oder ist zu allgemein.
  • Auswirkung: schwerwiegend
  • Beispiel: Dokument / Seite ohne Bezug
  • Vorkommen: 1

25. landmark-unique – Mehrfache Landmarken gleichen Typs

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.3.1
  • Bedeutung: Navigation ist für Screenreader-Nutzer nicht eindeutig.
  • Auswirkung: mittel
  • Beispiel: Mehrere Landmark-Elemente ohne Unterscheidung
  • Vorkommen: 1

 

Zusätzlich wurde festgestellt, dass sämtliche auf den Unterseiten eingebetteten PDF-Dokumente derzeit nicht barrierefrei vorliegen. Diese werden schrittweise durch die IFDB GmbH über das Konvertierungstool Access Doc in barrierefreie Fassungen überführt. Für PDF-Dokumente, die im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit Kundinnen und Kunden erstellt werden (z. B. Abschlagsrechnungen, Zählerstände, Vertragsdokumente), wird aktuell geprüft, inwieweit eine barrierefreie Aufbereitung technisch möglich und wirtschaftlich umsetzbar ist.

Video-Inhalte auf der Website sind über den YouTube-Player eingebettet. Eine Untertitel-Funktion kann dort aktiviert werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Auditierung und technischen Umsetzung wird diese Erklärung für Barrierefreiheit auch in Gebärdensprache sowie Leichter Sprache bereitgestellt.

Darüber hinaus ist durch die betreuende Agentur ein Barrierefreiheits-Tool in Entwicklung, das spätestens bis Ende Juli 2025 live geschaltet wird. Dieses Tool, erreichbar über eine sogenannte „Announcement Bar“, ermöglicht u. a. die Umschaltung von Farbkontrasten und bietet einen direkten Zugang zur Erklärung für Barrierefreiheit in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache. (Stand: 27.06.2025). Änderungen und Erweiterungen dieses Tools bleiben vorbehalten und werden gegebenenfalls in dieser Erklärung ergänzt.

Nach Abschluss der Auditierung, Umsetzung und Zertifizierung wird eine neue, aktualisierte Erklärung für Barrierefreiheit veröffentlicht.

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist grundsätzlich die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH verantwortlich. SWN beauftragt zur technischen Umsetzung einzelner Anforderungen externe Dienstleister. Je nach Inhalt, Komplexität und Umsetzbarkeit erfolgt die technische Nachbesserung durch interne Ressourcen oder durch spezialisierte Partnerunternehmen.

Eine Umsetzung bzw. Behebung der festgestellten Barrieren wird bis spätestens zum 31.08.2025 angestrebt. Sollten einzelne Fehler aufgrund struktureller oder wirtschaftlicher Hürden nicht in angemessener Weise behoben werden können, wird dies transparent in dieser Erklärung für Barrierefreiheit dokumentiert.

 


 

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 auf Basis einer unabhängigen Prüfung durch die IFDB GmbH erstellt. Letzte technische Überprüfung: 25. Juni 2025. Darüber hinaus wird die Website www.swn.net durch das kontinuierliche Monitoring-Tool Access Guard der IFDB GmbH überwacht. Auf Grundlage dieser Überwachung wird die Erklärung für Barrierefreiheit in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst.

 


 

5. Feedback und Kontakt

Sollten Sie digitale Barrieren feststellen oder Hinweise zur Barrierefreiheit der Website www.swn.net haben, wenden Sie sich bitte an die beauftragte Stelle der IFDB GmbH:

E-Mail: bfsg@ifdb-barrierefreiheit.de
Telefon: +49 89 2000 32 16 8
Anschrift: IFDB GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München
Aktenzeichen: 2025-712SWN

Ihre Rückmeldungen werden dokumentiert, rechtlich geprüft und innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet.


 

6. Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die in Punkt 5 genannte Stelle kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Antrag auf Schlichtung kann formlos gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Online-Formular auf der Website zu verwenden.

 


 

7. Durchsetzungsstelle Schleswig-Holstein

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.swn.net benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Beschwerdestelle für digitale Barrieren des Landes Schleswig-Holstein wenden:

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Beschwerdestelle für digitale Barrieren
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Telefon: 0431 988-1612
Fax: 0431 988 610-1620
Online-Beschwerdeformular: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren

 


 

8. Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG (in Errichtung)

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Bis zu der vollständigen Errichtung der Marktüberwachungsstelle bleiben die Länder formal zuständig.

 


 

9. Verantwortliche Stelle

SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster
E-Mail: info@swn.net
Internet: www.swn.net
Geschäftsführer: Michael Böddeker (Sprecher), Morris May, Dirk Lohmeyer
Aufsichtsratsvorsitzende: Monika Schmidt

 


 

Diese Erklärung entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882, des BFSG, der BITV 2.0 sowie den Vorgaben der EN 301 549 und WCAG 2.2 (AA) und wurde auf Grundlage der IFDB-Prüflogik (Access Ready) erstellt.

© IFDB GmbH – Institut für digitale Barrierefreiheit | Stand: 27.06.2025