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Ab Januar 2027 stellt SWN die Rechnungen für Geschäftskunden auf E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format um. Damit Ihre Rechnungen künftig an die richtige Adresse gesendet werden können, benötigen wir eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang.
Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und die gewünschte E-Mail-Adresse in das folgende Formular ein und senden Sie Ihre Angaben an uns.
E-Rechnung wird Pflicht
– was Sie wissen müssen
Ab dem 01.01.2027 müssen viele Unternehmen bei B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen. Was unterscheidet eine E-Rechnung von einer PDF-Rechnung und was müssen Sie als SWN-Geschäftskunde jetzt beachten? Wir geben einen Überblick.
Formular E-Rechnung
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Eine E-Rechnung enthält Rechnungsinformationen in einem strukturierten elektronischen Format. Dadurch können geeignete Buchhaltungs- und ERP-Systeme die Daten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten.
Nein. Eine einfache PDF-Rechnung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an das strukturierte elektronische Format einer E-Rechnung.
SWN stellt den Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 1. Januar 2027 auf E-Rechnungen um.
Grundsätzlich müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Rechnungen und Umsätze.
SWN stellt Geschäftskunden die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 im ZUGFeRD-Format bereit. Dabei werden eine lesbare PDF-Darstellung und strukturierte Rechnungsdaten in einer Datei kombiniert.
ZUGFeRD ist ein Format für elektronische Rechnungen. Es kombiniert eine PDF-Darstellung der Rechnung mit strukturierten Rechnungsdaten. Dadurch können Sie die Rechnung wie gewohnt lesen und die enthaltenen Daten mit geeigneter Software elektronisch weiterverarbeiten.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software ZUGFeRD-Rechnungen verarbeiten kann und wie E-Rechnungen in Ihrem Unternehmen empfangen und verarbeitet werden.
Stellen Sie uns außerdem eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die für Ihre E-Rechnung verwendet werden kann. Das können Sie hier tun.
Ja. Eine ZUGFeRD-Rechnung enthält eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung. Zusätzlich sind strukturierte Rechnungsdaten in die Datei eingebettet.
Zum Öffnen und Lesen der PDF-Darstellung benötigen Sie keine spezielle E-Rechnungssoftware. Wenn Sie die strukturierten Rechnungsdaten automatisiert verarbeiten möchten, muss Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software das verwendete ZUGFeRD-Format unterstützen.