E-Rechnungspflicht  – Ihre Daten für den Rechnungsempfang

E-Rechnungspflicht
– Ihre Daten für den Rechnungsempfang

Bitte bestätigen Sie Ihre Daten

Ab Januar 2027 stellt SWN die Rechnungen für Geschäftskunden auf E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format um. Damit Ihre Rechnungen künftig an die richtige Adresse gesendet werden können, benötigen wir eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang.

Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und die gewünschte E-Mail-Adresse in das folgende Formular ein und senden Sie Ihre Angaben an uns.

Zwei Männer lachen und unterhalten sich bei Kaffee an einer modernen Kaffeebar im Büroloft.

E-Rechnung wird Pflicht
– was Sie wissen müssen

Ab dem 01.01.2027 müssen viele Unternehmen bei B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen. Was unterscheidet eine E-Rechnung von einer PDF-Rechnung und was müssen Sie als SWN-Geschäftskunde jetzt beachten? Wir geben einen Überblick.

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Häufige Fragen zur E-Rechnung