01.01.2025
Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
Ab dem 01.01.2027 müssen viele Unternehmen bei B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen. Das betrifft grundsätzlich Unternehmen wie GmbHs, UGs, GmbH & Co. KGs, Einzelunternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler, wenn sie als Unternehmer handeln. Die Rechtsform spielt dabei keine entscheidende Rolle – maßgeblich ist, dass es sich um einen entsprechenden Umsatz zwischen Unternehmen handelt. E-Rechnungen empfangen können müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 01.01.2025.
Ab Januar 2027 stellt auch SWN den Rechnungsversand für Geschäftskunden auf E-Rechnungen um. SWN nutzt hierfür das ZUGFeRD-Format.
ZUGFeRD kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit strukturierten Rechnungsdaten. Geeignete Buchhaltungs- und ERP-Systeme können diese Daten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten.
Für Sie heißt das konkret: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre eingesetzte Software E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format verarbeiten kann und stellen Sie uns eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, an die die E-Rechnung versendet werden kann. Das können Sie hier erledigen.
Gut zu wissen: Sie können Ihre ZUGFeRD-Rechnung weiterhin als PDF öffnen und lesen. Gleichzeitig stehen die Rechnungsinformationen für die elektronische Verarbeitung zur Verfügung.
1. Software prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format verarbeiten kann.
2. Prozesse vorbereiten
Klären Sie, wie ZUGFeRD-Rechnungen in Ihrem Unternehmen empfangen, geprüft, verarbeitet und archiviert werden.
3. SWN-Informationen beachten
SWN stellt Ihre Rechnung zum 1. Januar 2027 auf ZUGFeRD um. Bitte stellen Sie uns für die Verarbeitung eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die dafür genutzt werden kann. Das können Sie hier tun. Über mögliche weitere für die Umstellung erforderliche Schritte informieren wir Sie rechtzeitig.
Die E-Rechnung wird zum Standard im B2B-Bereich
Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung werden schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.
Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
SWN stellt den Rechnungsversand für Geschäftskunden auf E-Rechnungen um.
Die gesetzlichen Übergangsregelungen für die Ausstellung von Rechnungen laufen grundsätzlich aus.
Eine E-Rechnung enthält Rechnungsinformationen in einem strukturierten elektronischen Format. Dadurch können geeignete Buchhaltungs- und ERP-Systeme die Daten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten.
Nein. Eine einfache PDF-Rechnung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an das strukturierte elektronische Format einer E-Rechnung.
SWN stellt den Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 1. Januar 2027 auf E-Rechnungen um.
Grundsätzlich müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Rechnungen und Umsätze.
SWN stellt Geschäftskunden die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 im ZUGFeRD-Format bereit. Dabei werden eine lesbare PDF-Darstellung und strukturierte Rechnungsdaten in einer Datei kombiniert.
ZUGFeRD ist ein Format für elektronische Rechnungen. Es kombiniert eine PDF-Darstellung der Rechnung mit strukturierten Rechnungsdaten. Dadurch können Sie die Rechnung wie gewohnt lesen und die enthaltenen Daten mit geeigneter Software elektronisch weiterverarbeiten.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software ZUGFeRD-Rechnungen verarbeiten kann und wie E-Rechnungen in Ihrem Unternehmen empfangen und verarbeitet werden.
Stellen Sie uns außerdem eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die für Ihre E-Rechnung verwendet werden kann. Das können Sie hier tun.
Ja. Eine ZUGFeRD-Rechnung enthält eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung. Zusätzlich sind strukturierte Rechnungsdaten in die Datei eingebettet.
Zum Öffnen und Lesen der PDF-Darstellung benötigen Sie keine spezielle E-Rechnungssoftware. Wenn Sie die strukturierten Rechnungsdaten automatisiert verarbeiten möchten, muss Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software das verwendete ZUGFeRD-Format unterstützen.