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E-Rechnung für unsere Geschäftskunden: Das ändert sich 2027

Ab dem 01.01.2027 müssen viele Unternehmen bei B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen. So auch SWN. Was bedeutet das konkret? Wer genau bekommt jetzt E-Rechnungen? Was unterscheidet eine E-Rechnung von einer PDF-Rechnung und was müssen Sie als SWN-Geschäftskunde jetzt beachten? Wir geben einen Überblick.

Warum auf E-Rechnung umgestellt wird
Die E-Rechnung wird zum Standard im B2B-Bereich

Ab dem 01.01.2027 müssen viele Unternehmen bei B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen. Das betrifft grundsätzlich Unternehmen wie GmbHs, UGs, GmbH & Co. KGs, Einzelunternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler, wenn sie als Unternehmer handeln. Die Rechtsform spielt dabei keine entscheidende Rolle – maßgeblich ist, dass es sich um einen entsprechenden Umsatz zwischen Unternehmen handelt. E-Rechnungen empfangen können müssen inländische Unternehmen bereits seit dem 01.01.2025.

Ab Januar 2027 stellt auch SWN den Rechnungsversand für Geschäftskunden auf E-Rechnungen um. SWN nutzt hierfür das ZUGFeRD-Format.
ZUGFeRD kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit strukturierten Rechnungsdaten. Geeignete Buchhaltungs- und ERP-Systeme können diese Daten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten.

Für Sie heißt das konkret: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre eingesetzte Software E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format verarbeiten kann und stellen Sie uns eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, an die die E-Rechnung versendet werden kann. Das können Sie hier erledigen.

PDF vs. E-Rechnung
Der Unterschied auf einen Blick

Gut zu wissen: Sie können Ihre ZUGFeRD-Rechnung weiterhin als PDF öffnen und lesen. Gleichzeitig stehen die Rechnungsinformationen für die elektronische Verarbeitung zur Verfügung.

E-Rechnung (ZUGFeRD) PDF-Rechnung
E-Rechnung (ZUGFeRD) Die PDF-Datei enthält zusätzlich strukturierte Rechnungsdaten. Geeignete Buchhaltungs- und ERP-Systeme können diese Daten elektronisch auslesen und weiterverarbeiten.
PDF-Rechnung Die Rechnungsinformationen sind für Menschen lesbar, liegen aber nicht in der für eine E-Rechnung erforderlichen strukturierten Form vor.

Das sollten Sie jetzt tun zur E-Rechnung

1. Software prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format verarbeiten kann.

2. Prozesse vorbereiten
Klären Sie, wie ZUGFeRD-Rechnungen in Ihrem Unternehmen empfangen, geprüft, verarbeitet und archiviert werden.

3. SWN-Informationen beachten
SWN stellt Ihre Rechnung zum 1. Januar 2027 auf ZUGFeRD um. Bitte stellen Sie uns für die Verarbeitung eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die dafür genutzt werden kann. Das können Sie hier tun. Über mögliche weitere für die Umstellung erforderliche Schritte informieren wir Sie rechtzeitig.

Warum umgestellt wird

Die E-Rechnung wird zum Standard im B2B-Bereich

Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung werden schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.

01.01.2025

Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

01.01.2027

SWN stellt den Rechnungsversand für Geschäftskunden auf E-Rechnungen um.

01.01.2028

Die gesetzlichen Übergangsregelungen für die Ausstellung von Rechnungen laufen grundsätzlich aus.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

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