Gas-Grundversorgung - Was bedeutet das?

Wie kommt ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande?
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Haushaltskund:innen einen Anspruch auf Grundversorgung haben. Sofern du also nicht aktiv einen anderen Anbieter wählst, ist der jeweilige Grundversorger für deinen Wohnort auch dein Gaslieferant. Sobald du also Gas nutzt – etwa durch Heizen oder Kochen mit Gas in deiner neuen Wohnung – kommt ein Energieliefervertrag mit deinem Grundversorger zustande. Dafür bedarf es keinem unterschriebenen Vertrag.
Das SWN-Grundversorgungsgebiet für Gas umschließt Neumünster und die umliegenden Gemeinden: Arpsdorf, Aukrug, Bordesholm (OT Dosenmoor), Borgdorf-Seedorf, Borstel, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Groß Kummerfeld, Hadenfeld, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Nienbüttel, Padenstedt, Schülp b. Nortorf, Tasdorf, Timmaspe, Wasbek