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Gas-Grundversorgung - Was bedeutet das?

Wir sind wir für dich da, wenn du z. B. in eine neue Wohnung einziehst und die Gasheizung aufdrehst. Dies gilt aber nur, sofern du dich selbst um die Gasversorgung kümmerst und sie nicht die Angelegenheit deines Vermieters ist.

Gas-Grundversorgung - Was bedeutet das?

Wie kommt ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande?

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Haushaltskund:innen einen Anspruch auf Grundversorgung haben. Sofern du also nicht aktiv einen anderen Anbieter wählst, ist der jeweilige Grundversorger für deinen Wohnort auch dein Gaslieferant. Sobald du also Gas nutzt – etwa durch Heizen oder Kochen mit Gas in deiner neuen Wohnung – kommt ein Energieliefervertrag mit deinem Grundversorger zustande. Dafür bedarf es keinem unterschriebenen Vertrag.

Das SWN-Grundversorgungsgebiet für Gas umschließt Neumünster und die umliegenden Gemeinden: Arpsdorf, Aukrug, Bordesholm (OT Dosenmoor), Borgdorf-Seedorf, Borstel, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Groß Kummerfeld, Hadenfeld, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Nienbüttel, Padenstedt, Schülp b. Nortorf, Tasdorf, Timmaspe, Wasbek

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