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FAQ - Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom
Für die Buchung des Tarifs ist ein gesonderter Stromzähler für die Wärmepumpe und die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit Wahl des Abrechnungsmodules 2 gemäß Festlegung der Beschlusskammer 8 (BK8-22/010-A), Bundesnetzagentur, Voraussetzung.
Der Wärmepumpen-Tarif wird mit günstigeren Netzentgelten, geringeren Konzessionsabgaben und ohne Umlagen wie KWK-Umlage oder Offshore-Nutzung angeboten.
So erreichst du uns
Ruf uns gern an oder schreibe uns. Wir beraten dich gerne.
Die Zählerstandsmeldung oder die Anpassung des Abschlags kannst du z. B. auch direkt in unserem Online-Serviceportal erledigen.