Abschlag & Zahlung

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FAQ – Häufige Fragen rund um das Thema Abschlag & Zahlung bei SWN

Bei SWN wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem prognostizierten Jahresverbrauch. Für eine Kostenschätzung liegt der Jahresverbrauch aus dem vorherigen Jahr zugrunde. 

Das Abrechnungsjahr beläuft sich auf elf Monate, weil im zwölften Monat die Jahresabrechnung vorgenommen wird. Darin werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauchs verrechnet und die Differenz erstattet oder von SWN in Rechnung gestellt. Damit die Kund:innen nicht doppelt belastet werden, rechnet SWN nur elf Monate. 

Bei SWN ist die Abschlagzahlung immer zum 3. eines Monats fällig und für alle Kund:innen gleich. Eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 16., ist systembedingt nicht möglich.

SWN bietet für eine sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung das SEPA-Lastschriftverfahren an. Deine Abschläge werden damit automatisch von deinem Konto abgebucht. Die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt einfach über das Online-Serviceportal oder dieses Formular.

Eine telefonische Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Mandat ist nicht möglich. Du kannst diese in Schriftform (Brief/E-Mail) erteilen oder du nutzt dieses Formular.

SWN bucht deine monatlichen Abschläge automatisch zum Fälligkeitstag von deinem Konto ab. Auch Rückzahlungen und Nachzahlungen laufen automatisch über das SEPA-Lastschriftmandat. 

Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.

So geht's

  1. Du kannst die Abschlagshöhe schriftlich (Brief/E-Mail), telefonisch, persönlich oder über unser Kontaktformular ändern.
  2. Im Online-Serviceportal kannst du die Änderungen tätigen.
  3. Es ist eine Abschlag-Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Bei weiteren Anpassungen oder einer Überprüfung der Teilbeträge benötigt SWN aktuell abgelesene Zählerstände.

Neu ab 9. Oktober 2025:
Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab Oktober 2025 führen alle Banken und Zahlungsdienstleister in der EU die Verification of Payee (VoP) ein. Damit wird bei SEPA-Überweisungen automatisch geprüft, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt.

Dein Vorteil: Mehr Sicherheit vor Fehlüberweisungen und Betrug.

So funktioniert’s:

  • Stimmen IBAN und Name überein, erfolgt die Freigabe wie gewohnt.
  • Bei kleinen Abweichungen siehst du den korrekten Namen des Empfängers.
  • Passen die Angaben nicht zusammen, erhältst du eine Warnung. Du entscheidest dann, ob du die Überweisung trotzdem freigibst.

Wichtige Hinweise:

  • Daueraufträge sind nur bei Neuanlage oder Änderung betroffen.
  • Für Kund:innen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Die Prüfung dauert in der Regel nur wenige Sekunden.

Hier gehts zu den FAQ.

Fragen zu Verification of Payee (VoP)

Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee/VoP) ist eine im Zuge der EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführte Vorgabe (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c), die bis zum 9. Oktober 2025 von Zahlungsdienstleistern für alle Kund:innen verpflichtend umzusetzen ist. 

Ziel dieser regulatorischen Vorgabe ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr weiter zu erhöhen – also den Schutz vor betrügerischen und fehlgeleiteten Zahlungen zu steigern. 

Die VoP gilt für alle SEPA-Zahlungen (Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen).

Nein. Die Empfängerüberprüfung ist nur für SEPA-Überweisungen in Euro innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums vorgesehen. Überweisungen in Fremdwährungen oder in Länder außerhalb des SEPA-Raums sind nicht betroffen.

Die VoP liefert die folgenden Ergebnisvarianten:

  • Match = Die Daten stimmen vollständig überein
  • Close Match = Die Daten stimmen nahezu überein – zusätzlich wird der korrekte Empfängername angezeigt
  • No Match = Die Daten stimmen nicht überein
  • Keine Antwort = Ein Abgleich war nicht möglich

Du möchtest eine Überweisung an Frau Anna Müller tätigen. In das Empfängerfeld trägst du jedoch nur „Müller“ ein. Da die IBAN korrekt ist, aber der Name nicht exakt übereinstimmt, erscheint ein Hinweis auf einen Close Match. Zusätzlich wird dir der vollständige Name des Kontoinhabers angezeigt, sodass du die Daten überprüfen kannst, bevor du die Zahlung freigibst.

Die Freigabe der Überweisung ist jederzeit möglich, unabhängig vom Ergebnis der Übereinstimmung. Mit der Überweisungsfreigabe geht das Risiko, an einen falschen Zahlungsempfänger zu überweisen, auf dich über.

Der Zahlungsempfänger ist, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, in den meisten Fällen mit dem vollständigen Firmennamen aus öffentlichen Registereinträgen bei seiner Bank gespeichert. Wenn der verwendete Empfängername davon abweicht, erhältst du einen entsprechenden Hinweis. Wenn deinerseits Unsicherheit darüber besteht, ob deine Zahlung an den richtigen Empfänger geht, spricht bitte den Zahlungsempfänger an.

Bei Erfassung eines neuen Dauerauftrages oder Änderung eines bestehenden Dauerauftrages wird die VoP vorgenommen. Bestehende Daueraufträge sind nicht Gegenstand der VoP.

Bestehende Vorlagen kannst du weiterhin nutzen. Die Empfängerüberprüfung greift jedoch bei jeder neuen Überweisung, die du auf Basis der Vorlage ausführst. Sollten Name und IBAN dabei nicht exakt übereinstimmen, erhältst du einen Hinweis.

Ja. Die VoP wird sowohl im Onlinebanking als auch in den mobilen Banking-Apps integriert. Der Hinweis erscheint automatisch während der Überweisung, bevor du diese freigibst.

Nein. Sowohl Standard- als auch Echtzeitüberweisungen bleiben möglich. Die Empfängerüberprüfung läuft im Hintergrund und dauert in der Regel nur wenige Sekunden. Bei Massenzahlungen (z. B. Sammelüberweisungen) kann es etwas länger dauern, bis alle Ergebnisse vorliegen.

Die Aufsichtsbehörden sehen vor, dass die Prüfung innerhalb von maximal 5 Sekunden erfolgt. Hierbei wird allerdings auf eine einzelne Transaktion abgestellt. Bei Sammlern mit mehreren Zahlungen kann sich die Antwortzeit deutlich verlängern. Eine exakte Angabe ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Massenzahlungen mehrere Minuten vergehen können, bis das komplette Ergebnis vorliegt.

Sollte die VoP aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können, ist eine Freigabe dennoch möglich. Möchtest du nicht auf die VoP verzichten, versuche es bitte zu einem späteren Zeitpunkt. 

Bitte beachte, dass die VoP auch dann nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn das Zielkonto z.B. kein Zahlungskonto ist (Sparkonten, Kreditkonten) oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht zur Durchführung einer VoP verpflichtet ist.

Dieser Service ist von den Zahlungsdienstleistern entgeltlos durchzuführen. 

Nein. Für Privatkund:innen ist die Empfängerüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschaltet werden. Nur Unternehmen haben in bestimmten Fällen (z. B. Sammelüberweisungen) die Möglichkeit, darauf zu verzichten.

Die Empfängerüberprüfung greift auf die offiziellen Registerdaten der Bank zurück. Wenn dein Unternehmen einen neuen Firmennamen führt, dieser aber beim Zahler noch nicht bekannt ist, kann es zu einer Abweichung kommen. In diesem Fall erhält der Zahler einen Hinweis (Close Match oder No Match) und sieht den aktuellen, korrekten Firmennamen. Er kann die Überweisung trotzdem freigeben.

Nur Unternehmen bzw. Nicht-Verbraucher können auf die VoP verzichten, wenn mehr als eine Überweisung in einem Sammler eingereicht wird. Bei Verbrauchern sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet. 

Die Empfängerbank ist gesetzlich verpflichtet, den Abgleich vorzunehmen. Grundlage ist Art. 5c der VO (EU) 2024/886 in Verbindung mit der DSGVO und dem Bankgeheimnis. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Empfängerüberprüfung genutzt.

Nein, bei der VoP wird nicht zwischen Groß- oder Kleinschreibung unterschieden. 

SEPA-Formular | Energie

Ich ermächtige die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle einer Rücklastschrift mein SEPA-Lastschriftmandat für alle weiteren Zahlungen, wie Rechnungen und monatliche Abschläge, deaktiviert wird. Zur Wiederaufnahme bedarf es einer erneuten, schriftlichen Zustimmung zur Abbuchung von meinem Konto.

Bitte gib hier deine Daten an.

Ich stimme zu, dass die Vorankündigung über Höhe und Fälligkeit des einzuziehenden Betrags (Pre-Notification), abweichend von der sonst geltenden Frist von 14 Tagen, spätestens fünf Tage vor der Einziehung erfolgen darf.
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH | Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1610000000244218 | Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
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