So kannst du deinen Abschlag anpassen
FAQ – Häufige Fragen rund um das Thema Abschlag & Zahlung bei SWN
Bei SWN wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem prognostizierten Jahresverbrauch. Für eine Kostenschätzung liegt der Jahresverbrauch aus dem vorherigen Jahr zugrunde.
Das Abrechnungsjahr beläuft sich auf elf Monate, weil im zwölften Monat die Jahresabrechnung vorgenommen wird. Darin werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauchs verrechnet und die Differenz erstattet oder von SWN in Rechnung gestellt. Damit die Kund:innen nicht doppelt belastet werden, rechnet SWN nur elf Monate.
Bei SWN ist die Abschlagzahlung immer zum 3. eines Monats fällig und für alle Kund:innen gleich. Eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 16., ist systembedingt nicht möglich.
SWN bietet für eine sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung das SEPA-Lastschriftverfahren an. Deine Abschläge werden damit automatisch von deinem Konto abgebucht. Die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt einfach über das Online-Serviceportal oder dieses Formular.
Eine telefonische Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Mandat ist nicht möglich. Du kannst diese in Schriftform (Brief/E-Mail) erteilen oder du nutzt dieses Formular.
SWN bucht deine monatlichen Abschläge automatisch zum Fälligkeitstag von deinem Konto ab. Auch Rückzahlungen und Nachzahlungen laufen automatisch über das SEPA-Lastschriftmandat.
Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
So geht's
- Du kannst die Abschlagshöhe schriftlich (Brief/E-Mail), telefonisch, persönlich oder über unser Kontaktformular ändern.
- Im Online-Serviceportal kannst du die Änderungen tätigen.
- Es ist eine Abschlag-Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Bei weiteren Anpassungen oder einer Überprüfung der Teilbeträge benötigt SWN aktuell abgelesene Zählerstände.