Strom-Grundversorgung - Was bedeutet das?

Wie kommt ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande?
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Haushaltskund:innen einen Anspruch auf Grundversorgung haben. Sofern du also keinen anderen Anbieter wählst, ist der jeweilige Grundversorger für deinen Wohnort auch dein Stromlieferant. Sobald du also Strom nutzt – etwa durch das Anschalten des Lichtes in deiner neuen Wohnung – kommt ein Energieliefervertrag mit deinem Grundversorger zustande. Dafür bedarf es keinem unterschriebenen Vertrag.
SWN hat für die folgenden Gebiete die gesetzliche Grundversorgung:
Das SWN-Grundversorgungsgebiet umschließt Neumünster und die umliegenden Gemeinden:
Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel, Boostedt, Brügge, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Groß Kummerfeld, Großenaspe, Großharrie, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Latendorf, Loop, Mühbrook, Negenharrie, Padenstedt, Schönbek, Schönhorst, Schülp b. Nortorf, Tasdorf, Techelsdorf, Timmaspe, Wasbek, Wattenbek