Teilnahmebedingungen für die Aktion "Weitersagen lohnt sich!" und Datenschutz

Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.  

Präambel

Im Rahmen der Aktion „Weitersagen lohnt sich“ empfehlen Kunden und Nicht-Kunden (nachfolgend „Werber“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen den Kauf einer Wärmepumpe der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH an Dritte (nachfolgend Empfehlungsempfänger genannt). Hierzu stellt die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH unter der Seite https://swn.net/regional/produkte/waermepumpe ein Empfehlungsschreiben zur Verfügung, mit welchem der Werber dem Empfehlungsempfänger den Kauf einer Wärmepumpe der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH empfehlen kann. Der Werber hat die Möglichkeit, mehrere Empfehlungsempfänger zu werben.

1 Teilnahmebedingungen 

Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH führt den Vertrieb von Wärmepumpen durch. Im Zusammenhang mit der Aktion „Weitersagen lohnt sich“ geht die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH in den Austausch mit dem Werber und dem Empfehlungsempfänger. Mit der Teilnahme an „Weitersagen lohnt sich“ akzeptiert der Teilnehmer die ausschließliche Geltung der folgenden Teilnahmebedingungen.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme, den Empfang der Prämie sowie die rechtlichen Beziehungen für die „Weitersagen lohnt sich”-Aktion der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zwischen dem Werber bzw. Empfehlungsempfänger und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH. 

„Weitersagen lohnt sich“ ist eine Aktion der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, wonach Werber durch die Anwerbung von Kunden (nachfolgend „Empfehlungsempfänger“ genannt) eine Prämie erhalten können. Auch der Empfehlungsempfänger erhält eine Prämie für den Vertragsabschluss.

Die Durchführung der „Weitersagen lohnt sich“ -Aktion erfolgt durch die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster. 

Der Werber hat nach einer erfolgreichen Werbung im Sinne dieser Teilnahmebedingungen, nach Ablauf der Widerrufsfrist nach Wahl Anspruch auf eine der nachfolgenden Prämien: Einen Neumünster-Gutschein in Höhe von 100,00 Euro, eine Gutschrift von 150,00 Euro auf die nächste Wartung seiner Wärmepumpe, sofern er einen Wartungsvertrag bei der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH hat oder einen Rabatt von 150,00 Euro auf die Schlussrechnung seiner Wärmepumpe, sofern er eine Wärmepumpe bei der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH gekauft hat und die Schlussrechnung noch nicht beglichen ist. Er bestimmt im Empfehlungsschreiben, welche der Prämien er in Anspruch nimmt.

Der Empfehlungsempfänger hat nach einer erfolgreichen Werbung im Sinne dieser Teilnahmebedingungen nach Ablauf der Widerrufsfrist nach Wahl Anspruch auf eine der nachfolgenden Prämien: Neumünster-Gutschein in Höhe von 100,00 Euro, eine Gutschrift in Höhe von 150,00 Euro auf die Schlussrechnung seiner Wärmepumpe oder eine Gutschrift von 150,00 Euro auf die nächste Wartung seiner Wärmepumpe, sofern er einen Wartungsvertrag bei der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH hat. Er bestimmt im Empfehlungsschreiben, welche der Prämien er in Anspruch nimmt.

2 Allgemeines

 a) Die sonstige Vertragsbeziehung zum Werber oder Empfehlungsempfänger, falls diese Kunden der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH sind, und die insoweit geltenden Regelungen zwischen der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und dem Werber und dem Empfehlungsempfänger (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen) bleiben unberührt und gelten neben diesen Teilnahmebedingungen. 

b) Durch die Vermittlung des Empfehlungsempfängers wird weder ein Makler- noch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werber und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH begründet. Der Werber ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 

c) Beteiligte an der „Weitersagen lohnt sich”-Aktion sind ausschließlich SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und der Werber bzw. im Falle, dass der Empfehlungsempfänger ebenfalls eine Prämie bei Abschluss eines Kaufvertrages für eine Wärmepumpe der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH erhält, auch der Empfehlungsempfänger. 

d) Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages für eine Wärmepumpe zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zustande.

3 Teilnahmevoraussetzungen 

a) Zur Teilnahme an der „Weitersagen lohnt sich“-Aktion ist jeder Kunde und Nicht-Kunde der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH berechtigt. Die Teilnahme über Vermittlerportale ist untersagt. 

b) Der Werber muss zum Zeitpunkt der Werbung und der Empfehlungsempfänger muss zum Zeitpunkt des Empfangs der Empfehlung das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

4 Ablauf der Kundenwerbung 

Die Kundenwerbung erfolgt ausschließlich über das Empfehlungsschreiben der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, welches unter der Webseite https://swn.net/regional/produkte/waermepumpe abgerufen werden kann. 

Für eine erfolgreiche Werbung ist das Empfehlungsschreiben zunächst durch den Werber und danach durch den Empfehlungsempfänger auszufüllen und zu unterzeichnen. Es ist erforderlich, dass Werber und Empfehlungsempfänger jeweils ihren vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse angeben. Weitergehend sind die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH im Rahmen der Vertragsanbahnung für den Kauf einer Wärmepumpe durch den Empfehlungsempfänger zu informieren, dass Grundlage für den Vertragsabschluss eine Werbung im Rahmen der Aktion „Weitersagen lohnt sich“ ist. Der Nachweis der Werbung ist durch die Übergabe des unterschriebenen Empfehlungsschreibens vor Vertragsunterzeichnung durch den Empfehlungsempfänger gegenüber der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zu erbringen. Dies kann entweder per Mail an: „waermepumpe@swn.net“ oder postalisch an: „Bereich Vertrieb Wärme, Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstr. 51, 24534 Neumünster“ erfolgen. Alternativ kann es auch im Beratungsgespräch erfolgen. Ein nach Vertragsschluss vorgelegtes Werbungsschreiben ist von der Werbeaktion „Weitersagen lohnt sich“ ausgeschlossen. Der Vertrag muss während des gültigen Aktionszeitraums der Aktion „Weitersagen lohnt sich“ abgeschlossen werden und darf nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen worden sein. Der Aktionszeitraum der Aktion „Weitersagen lohnt sich“ beginnt am 16.02.2026 und läuft bis auf Widerruf durch die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH. SWN Stadtwerke Neumünster GmbH kann die Aktion „Weitersagen lohnt sich“ jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen. 

Der Bonusanspruch besteht ausschließlich für Neukundenverträge, welche wirksam unter Berücksichtigung der geltenden Teilnahmebedingungen zustande gekommen sind. Ferner darf der Vertrag weder von SWN Stadtwerke Neumünster GmbH abgelehnt noch von Kundenseite widerrufen werden.

5 Erfolgreiche Empfehlung

Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • das Empfehlungsschreiben der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH genutzt wurde,
  • durch die Empfehlung des Werbers muss zwischen der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und dem Empfehlungsempfänger ein wirksamer, nicht widerrufener Vertrag über den Kauf einer Wärmepumpe zustande kommen,
  • die Empfehlung kommt unter Beachtung der sich aus den Teilnahmebedingungen ergebenen Pflichten zustande,
  • der Werber ist nicht gleichzeitig Empfehlungsempfänger. Ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag mit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH ist nicht prämienfähig.

6 Pflichten des Werbers

a) Das Empfehlungsschreiben der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH ist für die Werbung zu nutzen.

b) Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung der Aktion ist dem Werber nicht gestattet.

7 Prämien/Versand/Gewährleistung

a) Der Werber und ggf. der Empfehlungsempfänger hat nach erfolgreicher Empfehlung nach den Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere den Voraussetzungen in Ziffer 5, einen Anspruch auf eine der in Ziffer 1 genannten Prämien gegen die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH. Welche Prämie der Werber bzw. Empfehlungsempfänger erhalten, können diese im Empfehlungsschreiben festlegen. Der Anspruch auf die Prämie unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Auszahlung der Prämie erfolgt je nach Wahl dieser. Der Neumünster-Gutschein wird zeitnah nach Ablauf der Widerrufsfrist versandt, die Verrechnung der Gutschrift für den Wärmepumpenwartungsvertrag erfolgt mit der nächsten Rechnung, die Gutschrift auf die Schlussrechnung der Wärmepumpe erfolgt mit der Schlussrechnung für diese. 

b) Die Einlösung des Neumünster-Gutscheins richtet sich nach den Bedingungen des ausstellenden Dritten. Eine Haftung seitens der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH hierfür ist ausgeschlossen.

c) Sofern der Werber und/oder der Empfehlungsempfänger die Prämie nicht erhalten hat, kann sich der Werber und/oder der Empfehlungsempfänger nach erfolgreichem Produktabschluss des Empfehlungsempfänger per E-Mail an waermepumpe@swn.net wenden. 

d) Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH behält sich vor, die Prämien jederzeit im Hinblick auf Prämienwert und/oder Art der Prämie anzupassen.

e) Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich. 

f) Die Prämie kann nicht für bereits abgeschlossene Verträge gewährt werden. 

g) Die Boni können nicht auf bereits mit SWN Stadtwerke Neumünster GmbH bestehende Verträge angerechnet werden. Außer dies wurde explizit in diesen Teilnahmebedingungen bestimmt.

8 Nutzung und Weiterverkauf von Prämien

Der Werber kann den erhaltenen Gutschein nur höchstpersönlich auf den Seiten der entsprechenden Unternehmen einlösen. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Es gelten die Gutscheinbedingungen des Anbieters Citymanagement Neumünster GmbH. Es ist dem Werber untersagt, Prämien gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu vertreiben. Es ist insbesondere untersagt, die Prämien über Internethäuser (z.B. ebay) oder auf sonstigem Wege zu veräußern. 

9 Ausschluss von der „Weitersagen lohnt sich”-Aktion

Bei einem vom Werber zu vertretendem Missbrauch der „Weitersagen lohnt sich“-Aktion behält sich die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH vor, die Prämie zu verweigern, ersatzlos zu streichen bzw. zurückzufordern. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber „Weitersagen lohnt sich“ vertragswidrig zu gewerblichen Zwecken nutzt. 

10 Haftung der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH

a) Die Haftung der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). 

b) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

11 Gültige Version der Teilnahmebedingungen 

Es gilt die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kundenwerbung ist das Datum der Unterschrift des Empfehlungsempfängers auf dem Werbungsschreiben.

12 Schlussbestimmungen

  1.   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Boni, Rabattaktionen, Aktionscodes und sonstige Vergünstigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Eine Anrechnung auf bereits reduzierte Preise oder andere laufende Aktionen ist ausgeschlossen.

13 Datenschutzhinweise

Zur Durchführung der „Weitersagen lohnt sich“-Aktion verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten des Werbers und des Empfehlungsempfängers, die wir im Zusammenhang mit der Empfehlung erhoben haben, nämlich Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

Bei Sachprämien verarbeiten wir zusätzlich die Postanschrift und bei Geldprämien zusätzlich die IBAN. Zudem verarbeiten wir die Information, dass der Werber einen bestimmten Kunden geworben hat. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster, E-Mail: swn@swn.net, Tel: 04321 202-0, Fax: 04321 202-386. Unser Datenschutzteam kann unter den oben benannten Kontaktdaten und unter Datenschutz@swn.net oder unserer Postadresse mit Zusatz „Datenschutzteam“ erreicht werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der „Weitersagen lohnt sich“-Aktion (gem. Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO) und ist hierfür erforderlich, da eine Teilnahme sonst nicht möglich ist. Eine Übermittlung an Länder außerhalb der EU findet nicht statt. Die im Rahmen der „Weitersagen lohnt sich“-Aktion erhobenen Daten werden von der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und werden spätestens drei Monate nach Durchführung der Aktion und Übergabe der Prämien gelöscht. Das Recht der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, die Daten im Rahmen eines Wärmepumpenkauf- bzw. Wartungsvertrag weiterhin zu speichern und zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.

Sollte der Werber oder Empfehlungsempfänger den Nichterhalt der Prämie nach Ziffer 7a) der Teilnahmebedingungen reklamieren, setzt sich die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH mit dem Werber oder Empfehlungsempfänger in Verbindung, um den Prämienanspruch zu prüfen. Die Teilnehmenden an der „Weitersagen lohnt sich”-Aktion haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, sowie auf deren Berichtigung, Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer an der „Weitersagen lohnt sich”-Aktion haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. 

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzinformationen. Diese finden Sie hier: swn.net/datenschutz