Bei Erd- und Aufbrucharbeiten, die mehr als 30 cm in die Erde gehen, bist du verpflichtet, dich vor Beginn der Arbeiten über die Lage von unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu informieren.
Arbeiten, die in der Nähe von Versorgungsleitungen vorgenommen werden, können bei mangelnder Sorgfalt zu Beschädigungen führen. Diese Beschädigungen können Lebensgefahr bedeuten und durch Unterbrechung der Versorgung beträchtliche Schäden verursachen.
Die Auskunft ist kostenlos und beinhaltet Strom-, Gas-, Wasser-, Breitband-, Fernwärmeleitungen sowie stillgelegte Kabel und Rohre im SWN-Versorgungsgebiet bzw. dem Gebiet von SH-Netz für welches SWN die Betriebsführung übernimmt.