Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte

Tarif- und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs

Ein Land, ein Tarif, eine Fahrkarte: Mit dem Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) bist du landesweit einfach und bequem unterwegs. Der SH-Tarif gilt für Fahrten mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Auch der SWN-Stadtverkehr in Neumünster ist diesem Verbund angeschlossen.

Es gelten die allgemeinen Tarif-und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs. Lies diese direkt auf den Seiten der NAH.SH.

Deine Fahrgastrechte im Buslinienverkehr

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

Du darfst aufgrund deiner Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darfst du nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass du den gleichen Anspruch auf Beförderung hast, soweit hier nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität hast du bei Verlust oder Beschädigung deiner Mobilitätshilfe oder deines Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.

Du hast Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.

Du hast Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden dir diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.

Beschwerden kannst du innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann hast du einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Solltest du Einwände gegen die Antwort haben, kannst du dich erneut an den Beförderer wenden, oder an die

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel. 030 - 644 99 33-11, Fax 030 - 644 99 33-10. www.soep-online.de,  oder an die

Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795-400, Fax: +49 228 30795-499, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, http://www.eba.bund.de/.

Den vollständigen Text der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 181/2011 kannst du unter hier einsehen.