Ticketübersicht
Die Fahrpreise, gültig bis 31.03.2025
Für den Nahverkehr in Neumünster gilt der SH-Tarif.
Tarifgrenze Zone 1 und Zone 2: Das Stadtgebiet von Neumünster entspricht einer Tarifzone. Wenn du von Neumünster nach Boostedt, Wasbek, Padenstedt oder Groß Kummerfeld fährst, benötigst du jeweils eine Fahrkarte über zwei Zonen.
Anmerkungen
(1) Gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Bis zu drei Kinder unter 6 Jahren können kostenlos in Begleitung von Inhaber:innen einer Erwachsenenfahrkarte mitfahren.
(2) Gilt für eine Person ab Erwerb bis 06:00 Uhr des Folgetages.
(3) Gilt für max. fünf Personen ab 6 Jahren, mit Namenseintrag, Montag bis Freitag von 09:00 bis 06:00 Uhr des Folgetages und Samstag, Sonntag und an Feiertagen ab 0:00 Uhr. Hunde werden für die Ermittlung der Personenzahl nicht berücksichtigt.
(4) Für Erwachsene gültig für sieben Tage ab Kauf der Fahrkarte. Für Schüler:innen gültig in der jeweiligen Kalenderwoche.
(5) Für Erwachsene gültig für einen Monat ab Kauf der Fahrkarte. Für Schüler:innen gültig im jeweiligen Kalendermonat. Bei der Monatskarte für Erwachsene fahren an Wochenenden und Feiertagen eine erwachsene Üerson und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mit. Kinder unter 6 Jahren können jederzeit kostenlos mitgenommen werden.
(6) Abonnement-Karten werden ausgegeben, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt.
(7) Ab einem Alter von 12 Jahren nur in Verbindung mit einer Stammkarte gültig. Stammkarten sind erhältlich bei den Verkaufsstellen.
(8) Gilt nur im Bus. Gilt an allen Tagen, ausgenommen Montag bis Freitag 06:00 bis 09:00 Uhr und ist übertragbar. Das Ticket gilt für einen Monat, ab Kauf der Karte. An Wochenenden und Feiertagen fahren eine erwachsene Person und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mit. Kinder unter 6 Jahren können jederzeit kostenlos mitgenommen werden. Für Zone 2 wird die gewünschte Strecke beim Kauf festgelegt.
Fahrradmitnahme: Bitte beachte die Anweisungen des Fahrpersonals. Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle haben verständlicherweise Vorrang.
Hier geht es zu den Verkaufsstellen und zum DB-Reisezentrum
Wissenswertes
Für eine Fahrt mit Bus und Bahn innerhalb von Schleswig-Holstein sowie von und nach Hamburg benötigst du nur eine Fahrkarte, auch wenn du mit verschiedenen Verkehrsunternehmen unterwegs bist. Dein Fahrpreis richtet sich dabei nach der bis zum Ziel zurückgelegten Strecke. Auch deine Fahrkarte nach Kiel, Flensburg oder zu anderen Zielen im Gebiet des SH-Tarifs kannst du direkt beim Einsteigen beim Fahrpersonal erwerben. Einfach und bequem.
Das Stadtgebiet von Neumünster entspricht einer Tarifzone. Wenn du von Neumünster nach Boostedt, Wasbek, Padenstedt oder Groß Kummerfeld fährst, benötigst du jeweils eine Fahrkarte über zwei Zonen. Bitte beachte die Tarifgrenzen beim Kauf deiner Fahrkarte.
Im Stadtverkehr Neumünster werden die SH-Card und die BahnCard anerkannt. Diese Rabattkarten gewähren auf den Einzelfahrschein 25 % Ermäßigung. Die SH-Card kostet 27,50 € /Jahr und ist direkt im Bus, in unseren Verkaufsstellen oder auch online erhältlich. Wenn du bereits eine persönliche Abo-Monatskarte im SH-Tarif besitzt, erhältst du die SH-Card zum Vorzugspreis von 5,00 €. Junge Menschen, die eine Schülermonatskarte im Abo oder eine Schülerfahrkarte haben, erhalten die SH-Card zum Vorzugspreis von 10,00 €.
Die Bahn-Card erhältst du bei der DB, die Preise hierfür variieren je nach gewählter Art.
Das City-Ticket der Deutschen Bahn ist im Neumünsteraner ÖPNV gültig. Der Zusatz „+City“ auf Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn zum Sparpreis, Flexpreis und Flexpreis Plus ab 100 km Entfernung ermöglicht die kostenlose Anschlussfahrt mit dem Bus von und zum Bahnhof – das gilt ebenso für die BahnCard 100. Das City-Ticket gilt in der Tarifzone 3500, die sich auf das Stadtgebiet Neumünster erstreckt. Wie weit du mit dem City-Ticket fahren darfst, siehst du auf unserem Liniennetzplan. Die Grenze der Tarifzone im Verlauf der Buslinien ist jeweils durch eine graue Linie gekennzeichnet.
Für die Mitnahme eines Hundes ist eine Einzelkarte Kind in der entsprechenden Preisstufe erforderlich.
Blindenhunde, in Begleitung eines Blinden, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert.
Wir weisen darauf hin, dass ohne einen gültigen Fahrausweis ein Bußgeld in Höhe von 60 € gezahlt werden muss.
Bitte Kleingeld bereithalten!
Wir bitten um Verständnis, dass das Fahrgeld gern abgezählt bereitgehalten werden muss. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 € zu wechseln. Auch nehmen die Fahrer:innen 1-Cent-Münzen im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen nicht entgegen.
Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 € nicht wechseln kann, wird dir eine Gutschrift über den zurückbehaltenen Betrag ausgestellt. Diese Gutschrift kannst du nur beim Betriebshof der SWN Verkehr GmbH, Rendsburger Straße 87, einlösen. Öffnungszeiten Mo.-Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Wir können dich in unseren Bussen nur befördern, wenn du mit dieser Regelung einverstanden bist.