Abschlag anpassen
Alle Infos rund um das Thema Abschlag & Zahlung bei SWN
Der monatlich zu zahlende Betrag bei SWN wird als Abschlag bezeichnet. Die Summe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Um eine Kostenprognose aufstellen zu können, liegt der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde.
Bei SWN gibt es in einem Jahr elf Abschläge, weil im 12. Monat die Jahresabrechnung erfolgt. Darin lassen sich die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauchs verrechnen und die Differenz wird als Nachzahlung erstattet oder in Rechnung gestellt. Um die Kund:innen nicht doppelt zu belasten, werden nur elf Abschläge gefordert.
Die Zahlung des Abschlags ist bei SWN immer zum 3. Eines Monats fällig und für alle Kund:innen identisch. Eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15., ist systembedingt nicht möglich.
Für eine sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung bieten wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Damit werden deine Abschläge automatisch von deinem Konto abgebucht – pünktlich und zuverlässig. Die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt einfach über das Online-Serviceportal oder dieses Formular.
Eine telefonische Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Mandat ist nicht mehr möglich. Stattdessen kannst du diese in Schriftform (Brief/E-Mail) erteilen oder du nutzt unser Formular.
Einfach & bequem: Spar dir den Weg zur Bank und das Ausfüllen von Überweisungsformularen. Wir buchen deine monatlichen Abschläge automatisch zum Fälligkeitstag von deinem Konto ab. Auch um Rückzahlungen und Nachzahlungen musst du dich nicht kümmern, das läuft mit einem SEPA-Lastschriftmandat ganz von selbst.
Jederzeit widerrufbar: Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
So kannst du deinen Abschlag bei SWN anpassen
- Es ist möglich die Abschlaghöhe bei SWN zu ändern. Dies kann schriftlich (Brief/E-Mail), telefonisch, persönlich oder über unser Kontaktformular erfolgen.
- In unserem Online-Serviceportal kannst du die Änderungen vornehmen.
- Generell ist eine Abschlag-Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Bei weiteren Anpassungen oder einer Überprüfung der Teilbeträge werden aktuell abgelesene Zählerstände benötigt.
SEPA-Formular | Telekommunikation
Zahlungsrückstand?
SWN ist für dich da!
Unvorhergesehene Situationen können jede:n treffen. Wenn du mit den Zahlungen deiner Energieversorgung im Rückstand bist, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. In den meisten Fällen finden wir eine gemeinsame Lösung, bevor die Sperrung des Anschlusses droht.
Wir unterstützen dich und erklären dir alle Einzelheiten, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Ruf an oder schreib eine E-Mail. SWN-Forderungsmanagement, Telefon: 04321-202-1381, E-Mail: FOM@swn.net
Du bist in der SWN-Grundversorgung und dir droht akut eine Sperrung? Dann melde dich bei uns! Du erhältst dann persönliche Abwendungsvereinbarung mit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Hier findest du das Muster unserer Abwendungsvereinbarung.