Abschlag anpassen
Alle Infos rund um das Thema Abschlag & Zahlung bei SWN
Der monatlich zu zahlende Betrag bei SWN wird als Abschlag bezeichnet. Die Summe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Um eine Kostenprognose aufstellen zu können, liegt der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde.
Bei SWN gibt es in einem Jahr elf Abschläge, weil im 12. Monat die Jahresabrechnung erfolgt. Darin lassen sich die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauchs verrechnen und die Differenz wird als Nachzahlung erstattet oder in Rechnung gestellt. Um die Kund:innen nicht doppelt zu belasten, werden nur elf Abschläge gefordert.
Die Zahlung des Abschlags ist bei SWN immer zum 3. Eines Monats fällig und für alle Kund:innen identisch. Eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15., ist systembedingt nicht möglich.
Für eine sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung bieten wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Damit werden deine Abschläge automatisch von deinem Konto abgebucht – pünktlich und zuverlässig. Die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt einfach über das Online-Serviceportal oder dieses Formular.
Eine telefonische Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Mandat ist nicht mehr möglich. Stattdessen kannst du diese in Schriftform (Brief/E-Mail) erteilen oder du nutzt unser Formular.
Einfach & bequem: Spar dir den Weg zur Bank und das Ausfüllen von Überweisungsformularen. Wir buchen deine monatlichen Abschläge automatisch zum Fälligkeitstag von deinem Konto ab. Auch um Rückzahlungen und Nachzahlungen musst du dich nicht kümmern, das läuft mit einem SEPA-Lastschriftmandat ganz von selbst.
Jederzeit widerrufbar: Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
So kannst du deinen Abschlag bei SWN anpassen
- Es ist möglich die Abschlaghöhe bei SWN zu ändern. Dies kann schriftlich (Brief/E-Mail), telefonisch, persönlich oder über unser Kontaktformular erfolgen.
- In unserem Online-Serviceportal kannst du die Änderungen vornehmen.
- Generell ist eine Abschlag-Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Bei weiteren Anpassungen oder einer Überprüfung der Teilbeträge werden aktuell abgelesene Zählerstände benötigt.
Neu ab 9. Oktober 2025:
Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Ab Oktober 2025 führen alle Banken und Zahlungsdienstleister in der EU die Verification of Payee (VoP) ein. Damit wird bei SEPA-Überweisungen automatisch geprüft, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt.
Dein Vorteil: Mehr Sicherheit vor Fehlüberweisungen und Betrug.
So funktioniert’s:
- Stimmen IBAN und Name überein, erfolgt die Freigabe wie gewohnt.
- Bei kleinen Abweichungen siehst du den korrekten Namen des Empfängers.
- Passen die Angaben nicht zusammen, erhältst du eine Warnung. Du entscheidest dann, ob du die Überweisung trotzdem freigibst.
Wichtige Hinweise:
- Daueraufträge sind nur bei Neuanlage oder Änderung betroffen.
- Für Kund:innen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Die Prüfung dauert in der Regel nur wenige Sekunden.
Fragen zu Verification of Payee (VoP)
Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee/VoP) ist eine im Zuge der EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführte Vorgabe (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c), die bis zum 9. Oktober 2025 von Zahlungsdienstleistern für alle Kund:innen verpflichtend umzusetzen ist.
Ziel dieser regulatorischen Vorgabe ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr weiter zu erhöhen – also den Schutz vor betrügerischen und fehlgeleiteten Zahlungen zu steigern.
Die VoP gilt für alle SEPA-Zahlungen (Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen).
Nein. Die Empfängerüberprüfung ist nur für SEPA-Überweisungen in Euro innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums vorgesehen. Überweisungen in Fremdwährungen oder in Länder außerhalb des SEPA-Raums sind nicht betroffen.
Die VoP liefert die folgenden Ergebnisvarianten:
- Match = Die Daten stimmen vollständig überein
- Close Match = Die Daten stimmen nahezu überein – zusätzlich wird der korrekte Empfängername angezeigt
- No Match = Die Daten stimmen nicht überein
- Keine Antwort = Ein Abgleich war nicht möglich
Du möchtest eine Überweisung an Frau Anna Müller tätigen. In das Empfängerfeld trägst du jedoch nur „Müller“ ein. Da die IBAN korrekt ist, aber der Name nicht exakt übereinstimmt, erscheint ein Hinweis auf einen Close Match. Zusätzlich wird dir der vollständige Name des Kontoinhabers angezeigt, sodass du die Daten überprüfen kannst, bevor du die Zahlung freigibst.
Die Freigabe der Überweisung ist jederzeit möglich, unabhängig vom Ergebnis der Übereinstimmung. Mit der Überweisungsfreigabe geht das Risiko, an einen falschen Zahlungsempfänger zu überweisen, auf dich über.
Der Zahlungsempfänger ist, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, in den meisten Fällen mit dem vollständigen Firmennamen aus öffentlichen Registereinträgen bei seiner Bank gespeichert. Wenn der verwendete Empfängername davon abweicht, erhältst du einen entsprechenden Hinweis. Wenn deinerseits Unsicherheit darüber besteht, ob deine Zahlung an den richtigen Empfänger geht, spricht bitte den Zahlungsempfänger an.
Bei Erfassung eines neuen Dauerauftrages oder Änderung eines bestehenden Dauerauftrages wird die VoP vorgenommen. Bestehende Daueraufträge sind nicht Gegenstand der VoP.
Bestehende Vorlagen kannst du weiterhin nutzen. Die Empfängerüberprüfung greift jedoch bei jeder neuen Überweisung, die du auf Basis der Vorlage ausführst. Sollten Name und IBAN dabei nicht exakt übereinstimmen, erhältst du einen Hinweis.
Ja. Die VoP wird sowohl im Onlinebanking als auch in den mobilen Banking-Apps integriert. Der Hinweis erscheint automatisch während der Überweisung, bevor du diese freigibst.
Nein. Sowohl Standard- als auch Echtzeitüberweisungen bleiben möglich. Die Empfängerüberprüfung läuft im Hintergrund und dauert in der Regel nur wenige Sekunden. Bei Massenzahlungen (z. B. Sammelüberweisungen) kann es etwas länger dauern, bis alle Ergebnisse vorliegen.
Die Aufsichtsbehörden sehen vor, dass die Prüfung innerhalb von maximal 5 Sekunden erfolgt. Hierbei wird allerdings auf eine einzelne Transaktion abgestellt. Bei Sammlern mit mehreren Zahlungen kann sich die Antwortzeit deutlich verlängern. Eine exakte Angabe ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Massenzahlungen mehrere Minuten vergehen können, bis das komplette Ergebnis vorliegt.
Sollte die VoP aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können, ist eine Freigabe dennoch möglich. Möchtest du nicht auf die VoP verzichten, versuche es bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte beachte, dass die VoP auch dann nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn das Zielkonto z.B. kein Zahlungskonto ist (Sparkonten, Kreditkonten) oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht zur Durchführung einer VoP verpflichtet ist.
Dieser Service ist von den Zahlungsdienstleistern entgeltlos durchzuführen.
Nein. Für Privatkund:innen ist die Empfängerüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschaltet werden. Nur Unternehmen haben in bestimmten Fällen (z. B. Sammelüberweisungen) die Möglichkeit, darauf zu verzichten.
Die Empfängerüberprüfung greift auf die offiziellen Registerdaten der Bank zurück. Wenn dein Unternehmen einen neuen Firmennamen führt, dieser aber beim Zahler noch nicht bekannt ist, kann es zu einer Abweichung kommen. In diesem Fall erhält der Zahler einen Hinweis (Close Match oder No Match) und sieht den aktuellen, korrekten Firmennamen. Er kann die Überweisung trotzdem freigeben.
Nur Unternehmen bzw. Nicht-Verbraucher können auf die VoP verzichten, wenn mehr als eine Überweisung in einem Sammler eingereicht wird. Bei Verbrauchern sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Empfängerbank ist gesetzlich verpflichtet, den Abgleich vorzunehmen. Grundlage ist Art. 5c der VO (EU) 2024/886 in Verbindung mit der DSGVO und dem Bankgeheimnis. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Empfängerüberprüfung genutzt.
Nein, bei der VoP wird nicht zwischen Groß- oder Kleinschreibung unterschieden.
SEPA-Formular | Energie
Zahlungsrückstand?
SWN ist für dich da!
Unvorhergesehene Situationen können jede:n treffen. Wenn du mit den Zahlungen deiner Energieversorgung im Rückstand bist, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. In den meisten Fällen finden wir eine gemeinsame Lösung, bevor die Sperrung des Anschlusses droht.
Wir unterstützen dich und erklären dir alle Einzelheiten, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Ruf an oder schreib eine E-Mail. SWN-Forderungsmanagement, Telefon: 04321-202-1381, E-Mail: FOM@swn.net
Du bist in der SWN-Grundversorgung und dir droht akut eine Sperrung? Dann melde dich bei uns! Du erhältst dann persönliche Abwendungsvereinbarung mit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Hier findest du das Muster unserer Abwendungsvereinbarung.