Barrierefreies Busfahren mit allen Fahrzeugen
Alle Linienbusse für den Stadtverkehr Neumünster sind mit Niederflur- und Kneelingtechnik ausgestattet. Niederflurtechnik bezeichnet den stufenlosen Einstieg in das Fahrzeug. Zusätzlich wird eine pneumatische Absenkung des Fahrzeuges auf der Einstiegsseite durchgeführt (Kneeling). Dies macht das Ein- und Aussteigen für alle Fahrgäste, insbesondere aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, bequem und sicher.
Im Innenraum haben die Busse viel Platz für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle. In vielen unserer Busse sind die Haltestangen in Gelb gehalten, denn diese Farbe ist kontrastreich und wird so auch von Menschen mit geringerem Sehvermögen am besten wahrgenommen.
Weitere Informationen
Folgende Zusätze auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigen zur kostenlosen Inanspruchnahme z.B. von Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen:
G = Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aG = Außergewöhnlich gehbehindert
H = Hilflos
GL = Gehörlos
BL = Blind
B = Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
Schwerbehinderte, die einen dieser Vermerke im Ausweis haben und eine gültige Wertmarke vorweisen können, nutzen die SWN-Busse kostenfrei. Wenn auch der Buchstabe „B“ vermerkt ist, kann zusätzlich eine Begleitperson kostenfrei mitfahren.
Viele Schwerbehinderte haben auf ihrem Behindertenausweis zusätzliche Vermerke, die auf gesundheitliche Einschränkungen hinweisen und zu ausgleichenden Ansprüchen berechtigen. Laut Sozialgesetzbuch gibt es eine Freifahrtenregelung für den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird jedoch in der Regel eine Eigenbeteiligung fällig, die jährlich 80 € beträgt, halbjährlich 40 €.
Nähere Auskünfte - auch darüber, in welchen Fällen die Wertmarke kostenlos zu erhalten ist, erteilt dir das
Landesamt für soziale Dienste, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster (Telefon 04321-9135).
Hier erhältst du als Nachweis der Zahlung auch die Wertmarke für deinen Schwerbehindertenausweis. Wenn du dich für diese unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr entscheidest, kann nicht gleichzeitig eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt werden.
- In Deutschland können freifahrtberechtigte Personen ihr Handgepäck, einen Rollstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und einen Blindenhund kostenlos mitnehmen.
- Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens "B" im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen "B" tragen.
- Bei schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen "BI" werden Blindenführerhunde grundsätzlich kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.
In den SWN-Bussen sind mehrere gut zugängliche Plätze mit dem blauen Piktogramm „mobilitätseingeschränkte Person“ gekennzeichnet, z.B. einer der vorderen Vierersitze.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen solchen Sitzplatz besteht nur, wenn alle anderen Plätze belegt sind. In diesem Fall sollte der Fahrgast die sitzende Person ansprechen oder den Schwerbehindertenausweis vorzeigen. Sollte dies nicht ausreichen, ist das Fahrpersonal gern behilflich.
Im Bereich der Stellfläche befinden sich spezielle Drucktasten, um den Ausstiegswunsch mitzuteilen. Wenn du diese Taste benutzt, weiß das Fahrpersonal, dass der Bus zum Ausstieg abgesenkt werden muss und wird besonders aufmerksam darauf achten, dass du den Bus sicher verlassen kannst.
- Zu deiner eigenen Sicherheit müssen Rollatoren mindestens mit der Bremse gesichert werden, um einen guten Stand bei Bremsmanövern im Bus zu haben.
- Wenn möglich, klappe den Rollator im Bus bitte zusammen, um Platz für andere Fahrgäste zu machen.
- Setze dich bitte auf einen Sitzplatz im Bus und nicht auf den Rollator.
- Bitte hab dafür Verständnis, dass im Bus grundsätzlich nur so viele Rollatoren mitgenommen werden können, wie entsprechende Stellflächen verfügbar sind.
Wenn du mit einem Rollstuhl den Bus nutzen möchten, wird das Fahrpersonal bei Bedarf die Rampe an der zweiten Tür ausklappen, sobald die übrigen Fahrgäste ein- bzw. ausgestiegen sind. Die Klapprampe ist für Traglasten bis maximal 350 kg ausgelegt.
Die Sicherheit unserer Fahrgäste steht für uns an oberster Stelle. Damit du eine sichere Fahrt mit unseren Bussen erlebst, bitten wir dich, folgende Hinweise zu beachten: Den Rollstuhl bitte entgegen der Fahrtrichtung an die letzte Sitzbank gegen die Prallfläche stellen und die Feststellbremsen anziehen. Bitte vermeide, Tragetaschen oder dergleichen an die Griffe zu hängen.
Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen der SWN Verkehr
Mit einem bundesweit verbindlichen Erlass der Länder wurden die Bedingungen zur Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen geregelt. Danach müssen E-Scooter für eine sichere Beförderung in Linienbussen im Wesentlichen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- 4-rädriges Fahrzeug
- Maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person 300 kg
- Maximal zulässige Länge 1,2 m
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt
- Eignung für die Rückwärtseinfahrt in den Bus: die E-Scooter-Nutzer:in muss selbstständig rückwärts in den Bus einfahren können
- Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine um maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
Bestätigungsschreiben für E-Scooter in den Linienbussen der SWN Verkehr
Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird auf dem Betriebshof der SWN Verkehr überprüft. Die E-Scooter-Nutzer:in erhält zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen und der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters ein Bestätigungsschreiben der Betriebsleitung. Dieses berechtigt zur Nutzung der Linienbusse der SWN Verkehr.
Das Schreiben und der Schwerbehindertenausweis sind von der E-Scooter-Nutzer:in während der Linienfahrt mitzuführen und sind auf Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.
Weitere Hinweise zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen
- Die Verantwortung bei der Benutzung liegt bei dem Fahrgast.
- Die Beförderungspflicht besteht nicht, wenn der Aufstellplatz für den E-Scooter bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist.
So erreichst du uns
Falls du weitere Fragen zum Thema Barrierefreiheit hast oder dir etwas unangenehm oder auch positiv aufgefallen ist, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Wir freuen uns über jedes konstruktive Feedback!