So erreichen Sie uns

SWN-Wertstoffzentrum -
Ihr Partner für Recycling
Der Interkommunale Recyclinghof im SWN-Wertstoffzentrum ist langjähriger Partner vieler Gewerbebetriebe aus Neumünster und Umgebung. Bei uns können alle Betriebe vor Ort ihre Gewerbeabfälle sortieren. Es gibt rund 20 verschiedene Abfallarten, die der Interkommunale Recyclinghof getrennt sammelt und einer stofflichen oder thermischen Verwertung zuführt. Wir erfüllen die gesetzlichen Recyclingquoten sicher und erstellen den Betrieben eine Bescheinigung über ihre angelieferten Abfälle.
Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Gewerbeabfällen zu steigern. Pappe, Papier und Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle sind von Gewerbebetrieben getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn die anfallende Menge so gering ist, dass eine Getrenntsammlung nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden ist, dürfen Abfälle gemischt gesammelt werden. Das Abfallgemisch muss dann in einer dafür zugelassenen Sortieranlage vorbehandelt werden.
Unser Recyclinghof ermöglicht eine Sortierung von Abfällen aller vorgeschriebenen Fraktionen. Zusätzlich werden Bau- und Abbruchabfälle, Dämmmaterialien und Teerpappe angenommen.
Anfahrt
Die Gewerbeabfall-Verordnung
Seit August 2017 ist die aktuelle Gewerbeabfall-Verordnung in Kraft getreten. Gewerbebetriebe müssen ihre Abfälle nun besser trennen, so dass sie recycelt werden können. Dies betrifft alle gewerblichen Abfallerzeuger unabhängig von der Größe des Betriebes. Die Verordnung schreibt die Getrenntsammlung von bis zu 90 % des in Gewerbebetrieben anfallenden Abfalls vor.
Das ist bei der Entsorgung von Gewerbeabfall zu beachten:
Dies sind die gängigsten gefährlichen Abfälle, die Gewerbebetriebe über unseren Recyclinghof entsorgen:
- Teerpappe und teerhaltige Produkte
- Asbesthaltige Stoffe
- Dämmmaterialien
Bitte beachten Sie, dass asbesthaltige Stoffe ebenso wie die Dämmmaterialien nur verpackt angenommen werden. Für die Verpackung können Sie bei uns Big Bags erwerben.
Haben Sie mehr als 2 Gewichtstonnen gefährlicher Abfälle jährlich zu entsorgen, fallen Sie unter die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisverordnung. Das bedeutet, dass ein einfacher Übernahmeschein nicht mehr ausreicht.
Ein Entsorgungsnachweis mittels elektronischer Nachweisführung wird in solchen Fällen von der zuständigen Behörde gefordert. Oder es gibt die Möglichkeit der Sammelentsorgung durch Fachfirmen. Dies ist bis zu einer Menge von 20 Tonnen pro Abfallschlüssel pro Standort und Jahr möglich. Allerdings entfällt dann die Möglichkeit, gefährliche Abfälle bei uns oder einem anderen Recyclinghof selbst anzuliefern.
Neu ab Juni 2024 für Apotheken/Seniorenheime:
Zum Schutz unserer Mitarbeitenden und aus Gründen des Umweltschutzes benötigen wir ab 1. Juni 2024 genaue Angaben bei der Anlieferung von Altmedikamenten, Spritzen und Kanülen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und bringen es ausgedruckt mit auf den Recyclinghof. Händigen Sie es unseren Mitarbeitenden bitte bei Abgabe der Säcke und Boxen aus. Ohne ein solches Beiblatt, in dem Angaben zur Einrichtung und zu den abgegebenen Abfällen erfragt werden, können wir Altmedikamente aus Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr annehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Denken Sie bitte auch daran, die Sicherheitsboxen für Spritzen und Kanülen fest zu verschließen!