Ist Fernwärme bei Ihnen verfügbar?
Sie interessieren sich für eine ressourcenschonende, zeitgemäße und unkomplizierte Wärmeversorgung für Ihre Immobilie? Prüfen Sie hier mit einem Klick die Verfügbarkeit bei Ihnen zuhause.
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An deinem Standort verfügbar
Dein Grundstück ist entweder schon mit Fernwärme versorgt oder ein Anschluss ist möglich. Bei Interesse an einer zuverlässigen Versorgung durch die Fernwärme von SWN nimm gern Kontakt zu uns auf, um alle Einzelheiten und Konditionen zu erfahren. Wir beraten dich gern.
Zurzeit keine Kapazität - Mach den Wärmepumpencheck!
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße eine bestehende Fernwärme-Versorgung. Allerdings kann bedingt durch die hydraulische Auslastung in diesem Netzteil zurzeit kein weiterer Anschluss ermöglicht werden.
Du suchst nach einer zuverlässigen und ressourcenschonenden Wärmeversorgung für dein Zuhause? Wir bieten dir den Einbau von effizienten Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: von der detaillierten Beratung, über den Ausbau der Bestandsheizung bis zur Lieferung, Montage und Einrichtung deiner neuen Wärmepumpenanlage. Mache gleich den Vorab-Check.
Möglich nach Umstellung auf Heizwasser
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße bereits eine Fernwärme-Versorgung. Durch die Versorgung des Bereichs mit Dampf können jedoch zurzeit keine weiteren Anschlüsse hergestellt werden.
Sobald die Umstellung von Dampf auf Heizwasser abgeschlossen ist, können wir dich an der von dir angegebenen Adresse mit Fernwärme von SWN versorgen. Wir freuen uns darauf!
Leider nicht verfügbar - Mach den Wärmepumpencheck!
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße keine Fernwärme-Versorgung. Durch die Struktur des Fernwärmenetzes ist ein Ausbau in deienr Straße derzeit leider nicht in Planung.
Du suchst nach einer zuverlässigen und ressourcenschonenden Wärmeversorgung für dein Zuhause? Wir bieten dir den Einbau von effizienten Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: von der detaillierten Beratung, über den Ausbau der Bestandsheizung bis zur Lieferung, Montage und Einrichtung deiner neuen Wärmepumpenanlage. Mache gleich den Vorab-Check.
Fernwärme in Neumünster
Die SWN-Fernwärme wird als Kombiprodukt bei der Stromerzeugung in der TEV seit Jahren überwiegend aus Abfall gewonnen. Somit ist die Nutzung von Fernwärme in Neumünster ein guter Beitrag zum Ressourcenschutz und zudem sicher und zuverlässig. Den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas reduziert SWN sukzessive (Dekarbonisierung), sodass auch der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen mit jedem Jahr abnimmt.
Berechnen Sie Ihre jährlichen Kosten
Dein Fernwärmepreis für das Jahr 2024
Deine Preisbestandteile (Brutto):
Arbeitspreis:
Emissionspreis:
Grundpreis:
Deine voraussichtlichen Kosten:
Jährliche Kosten (Brutto):
Jährliche Kosten (Netto):
Empfohlener Abschlag:
Wichtige Informationen
Umstellung von Dampf auf Heizwasser
Wir investieren permanent in neue Technik und erneuern die Rohrleitungen in Neumünster stetig. Im Zuge der Modernisierung stellen wir die Wärmeversorgung um - von der Dampf-Methode auf die Versorgung mittels Heizwasser. Weitere Information findest du hier.
Informationen zu Netzverlusten im Fernwärmenetz (Zahlen von 2023)
Im Netz zur Verfügung gestellt werden 401.775 MWh, die nutzbare Abgabe Fernwärme beträgt 293.691 MWh. Hieraus ergeben sich statistische Verluste von 108.084 MWh
Diese Verlust entstehen hauptsächlich in unserem Dampfnetz. Das liegt an den Transportwegen, da der Dampf schneller abkühlt, aber auch an Rohrleitungen, die in die Jahre gekommen sind und teilweise Leckagen aufweisen. SWN investiert seit einigen Jahren in die Umstellung von Dampf auf Heizwasser, um diese Verlust künftig auf ein Minimum reduzieren zu können. Diese Maßnahmen sollen im Jahr 2035 abgeschlossen sein.
Vergleich Fernwärme vs. Alternative Wärmeversorgung
FAQ Häufige Fragen & Antworten zum Thema Fernwärme
Nein, der Emissionspreis wird durch gesetzliche Vorgaben bestimmt und ergibt sich aus einer festgelegten Formel. SWN hat jedoch in den letzten Jahren zusätzliche Schritte unternommen, um Kundinnen und Kunden im Rahmen der Möglichkeiten zu entlasten.
Der Emissionspreis ist gestiegen, weil zum 01. Januar 2024 neue gesetzliche Regelungen eingeführt wurden. Dazu gehört die CO₂-Bepreisung von Siedlungsabfällen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Im Rahmen des nationalen Emissionshandels sind die Preise für Emissionszertifikate gesetzlich festgelegt und steigen schrittweise an. Von 2023 bis 2025 gibt es eine Erhöhung von etwa 83 %, was sich direkt auf die Berechnung der Emissionspreise auswirkt.
Diese gesetzlichen Entwicklungen liegen außerhalb unseres Einflusses, dennoch versuchen wir die Auswirkungen für unsere Kundinnen und Kunden so gut wie möglich abzufedern.
Unser Preismodell funktioniert über eine sogenannte Preisgleitklausel. Durch diese Klausel wird der Wärmepreis über verschiedene Parameter mit Einfluss auf die Wärmeerzeugung einmal im Jahr neu bewertet. Dies geschieht über öffentlich zugängliche Preisindizes, also Durchschnittwerte aus der deutschen Wirtschaft, welche unter anderem Preisschwankungen bei der Rohstoffbeschaffung oder auch bei den Lohnkosten abbilden.
Mit Hilfe der Preisgleitklausel können wir einmal jährlich die Preise anpassen.
Da alle Indizes öffentlich zugänglich sind (beispielsweise veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt), geschieht dies für alle Kunden in nachvollziehbarer und transparenter Weise. (Nähere Informationen findest du in der Preisregelung und dem jeweils aktuellen Preisblatt.)
Eine Preisanpassung bedeutet nicht zwingend eine Erhöhung, sondern kann auch eine Senkung beinhalten, da wir auch Preisreduzierungen entsprechend an unsere Kunden über die Preisgleitklausel weitergeben.
Deine Abschläge für die Fernwärme ermitteln wir auf Grundlage der bestehenden Preise (Grundpreis, Arbeitspreis und Emissionspreis).
Für höchstmögliche Genauigkeit kannst du uns jeweils zum Jahreswechsel deinen aktuellen Zählerstand mitteilen.
Eine freiwillige Anpassung deiner Abschläge ist selbstverständlich möglich; melde dich hierzu einfach bei uns.
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem Emissionspreis.
Der Grundpreis ist von der Fernwärmeleistung, die wir dir in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben, abhängig.
Dieser basiert also auf individuellen Werten und ist unabhängig von der technischen Maximalleistung deines Anschlusses.
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem Emissionspreis.
Der Grundpreis ist von der Fernwärmeleistung, die wir dir in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben, abhängig.
Dieser basiert also auf individuellen Werten und ist unabhängig von der technischen Maximalleistung deines Anschlusses.
Der Arbeitspreis sowie der Emissionspreis richten sich nach deinem Verbrauch und werden in Megawattstunden (MWh) für Heizwasserkunden und in Tonnen (t) bei Dampf versorgten Kunden gemessen.
Wir bieten dir an, einmal jährlich eine anlassbezogene Überprüfung der Einstufung durchzuführen.
Ein solcher Anlass liegt beispielsweise vor, wenn du dein Haus oder deine Wohnung energetisch sanieren lassen. Die Überprüfung und ggf. erforderliche Neueinstufung erfolgen für dich grundsätzlich kostenlos.
Eine Neueinstufung kann auch im Rahmen einer technischen Drosselung erfolgen. Das heißt, dass auf deinen Wunsch die Anschlussleistung reduziert wird. Dies kann in besonderen Fällen sinnvoll sein, z. B. wenn deine Immobilie für einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Die Reduzierung geschieht durch den Einbau einer entsprechenden technischen Vorrichtung. Sie hat zur Folge, dass die Einstufung für dein Gebäude verringert wird.
Bei einer Drosselung auf Kundenwunsch stellen wir dir hierfür anfallende Material- und Installationskosten in Rechnung.
Zu beachten ist, dass eine technische Begrenzung auch zur Folge haben kann, dass die neu eingestellte Leistung für das bisherige Heizverhalten nicht mehr ausreichen kann.
Mit dem Bezug der Fernwärme leistest du einen wichtigen Beitrag zum ressourcenschonenden Heizen.
In Neumünster wird die Wärme heute schon zum Großteil aus Abfällen erzeugt; den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Kohle (Dekarbonisierung) reduzieren wir sukzessive, sodass auch der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen mit jedem Jahr abnimmt.
Dem Grundpreis zugrunde liegt die Leistung, die wir dir für deine Fernwärmeanlage zur Verfügung stellen. Diese Leistung ist abhängig von der Größe des Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Bei der Einstufung für den Grundpreis, d. h. die Festlegung der Leistung in Kilowatt (kW), berücksichtigen wir die individuelle Situation des Kunden, indem wir uns die Verbrauchswerte der letzten fünf Jahre betrachten. Aus den drei höchsten Jahreswerten bilden wir einen Durchschnitt. Damit wissen wir, welche Leistung wir bei deinem Anschluss maximal erbringen müssen. Mit dieser Zahl stellen wir sicher, dass du auch in kalten Wintern genügend Wärme und Warmwasser zur Verfügung hast.
Im nächsten Schritt errechnen wir, wie viele Stunden jährlich du den errechneten Durchschnittswert benötigen. Dies geschieht mit Hilfe einer standardisierten Vollbenutzungsstundenzahl. Diese beträgt 1.800 Vollbenutzungsstunden. Das entspricht ca. 1/5 der Stunden eines Jahres, in denen Ihre Heizung bei maximaler Leistung im Betrieb wäre. Wir dividieren deinen vorher festgestellten Durchschnittswert mit der standardisierten Vollbenutzungsstundenzahl. Das Ergebnis ist die Anschlussleistung, also die Wärmeleistung (kW), die wir dir für deinen Anschluss zur Verfügung stellen.
Aus technischen Gründen gibt es eine Mindesteinstufung der Leistung für Wohnungsanschlüsse bei 1 kW und bei Hausanschlüssen von 5 kW. Außerdem runden wir oberhalb von 10 kW auf ganze kW ab und unterhalb von 10 kW auf halbe kW ab. Bei Neukunden erfolgt die Einstufung über Vergleichs- und Erfahrungswerte (Vormieter, vergleichbare Häuser etc.) oder auf Grundlage von Gutachten über die erwartete Leistung. Um eine zuverlässige Fernwärmeversorgung jederzeit zu ermöglichen, behalten wir uns vor, deine Einstufung in das Fernwärmepreismodell einmal jährlich zu prüfen.
Für individuelle Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SWN-Kundenservice gerne zur Verfügung.
Telefonisch unter: 04321 202-2202, persönlich im SWN-Kundenzentrum oder per E-Mail: info-fernwaerme@swn.net
Downloads
Hier können Sie sich die notwendigen Informationen zu SWN-Fernwärme herunterladen.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
LinkFernwärme Partnerbetriebe
DownloadWarum gibt es ein neues Fernwärme-Preismodell bei SWN?
Der Entschluss, das Preismodell umzustellen, hängt damit zusammen, dass sich bei SWN ein Teil der verwendeten Rohstoffe zur Wärmeerzeugung verändert hat. Nach wie vor ist der Ersatzbrennstoff aus aufbereiteten Abfällen der Hauptbestandteil bei der Wärmegewinnung. Bislang wurden zusätzlich Kohle und Heizöl für die Wärmeerzeugung genutzt. Im letzten Jahr hat SWN erfolgreich von Kohle auf Gas umgestellt. Der Grund: Dies ist der erste Schritt, um die CO₂-Emissionen bei der Wärmeproduktion zu verringern, denn das Verbrennen von Erdgas ist klimafreundlicher als das Verbrennen von Kohle.
Warum werden die bestehenden Verträge nicht einfach angepasst?
Das neue Preismodell für Fernwärme greift stark in die bestehenden Verträge ein, sodass eine einfache Anpassung des bestehenden Vertrags einseitig durch SWN nicht möglich ist. Daher muss der bestehende Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Zu wann erfolgt die formale Kündigung des bestehenden Fernwärmeliefervertrags?
Die bestehenden Fernwärmeverträge werden zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Dabei beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist neun Monate. Ab dem 1. Januar 2026 gilt das neue Preissystem für Bestandskundinnen und -kunden. Für Neukundinnen und Neukunden gelten die neuen Vertragsbedingungen bereits ab dem 1. April 2025.
Wann tritt die Preisanpassung in Kraft?
Für Bestandskundinnen und -kunden ergeben sich Anpassungen ab dem 1. Januar 2026. Für Neukundinnen und Neukunden gelten die Änderungen ab dem 1. April 2025.
Was ändert sich für Sie?
Wenn Sie den neuen Vertrag unterschrieben haben, werden Sie – wie bisher – mit Fernwärme beliefert. Die Anpassungen betreffen die Basiswerte für den Grund-, Arbeits- und Emissionspreis. Die Preisgleitklausel für die jährliche Preisanpassung bleibt unverändert.
Wird der Fernwärmepreis für Sie teurer?
Die Basiswerte für den Grund-, Arbeits- und Emissionspreis steigen mit der Änderung an. Ihre individuellen Kosten auf Basis der Leistungs- und Verbrauchswerte können Sie auf unserer Website swn.net/fernwaerme berechnen.
Wie berechnen sich die neuen Basiswerte?
Die Basiswerte für den Grund-, Arbeits- und Emissionspreis werden auf Basis der Kosten für die Wärmeerzeugung ermittelt. Hierbei wurden unter anderem die gestiegenen Kosten für CO₂-Zertifikate berücksichtigt.
Welche Faktoren beeinflussen den Fernwärmepreis?
Die Preise für die Wärmeerzeugung sind stark abhängig von den Emissionspreisen, dem eingesetzten Energieträger sowie den Betriebskosten für das Fernwärmenetz.
Warum wird der Fernwärmepreis jährlich angepasst?
Die Preise entwickeln sich jährlich in Bezug auf Investitionen, Löhne, Gaspreise und CO₂-Preise. Verändern sich beispielsweise die Preise für Rohstoffe am Markt, so passen sich auch die vorgegebenen Indizes – und damit die Preise für Fernwärme – entsprechend an.
Wie wurde der Grundpreis für die Leistung Ihres Anschlusses ermittelt?
Bei der Ermittlung der zugrunde liegenden Leistung werden Ihre individuellen Verbrauchswerte berücksichtigt. Details können Sie den ergänzenden Bestimmungen des Fernwärmeliefervertrags unter swn.net/fernwaerme entnehmen.
Gibt es Möglichkeiten, die Fernwärmekosten zu senken?
Sie können Ihre individuellen Fernwärmekosten durch Ihr Heizverhalten deutlich beeinflussen. Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer durch zusätzliche Dämmmaßnahmen an der Gebäudesubstanz den Verbrauch senken.
Wird die Preisanpassung direkt auf Ihrer Rechnung zu sehen sein?
Ja, die Vertragsanpassung wird automatisch Teil der Abschläge und der Jahresabrechnung sein.
Können Sie durch einen Vertrag mit einem festen Preis vor zukünftigen Preisanpassungen geschützt sein?
Nein, das ist nicht möglich. Beim Bezug von Fernwärme wird der Preis durch die Preisgleitklausel und die vorgegebenen Indizes beeinflusst. Die Preise passen sich daher immer einmal im Jahr an.
Was müssen Sie tun, um das neue Angebot anzunehmen?
Mit der formalen Kündigung des bestehenden Fernwärmevertrags zum 31. Dezember 2025 hat SWN das Auftragsformular für den neuen Auftrag zur Fernwärmebelieferung an Sie versandt. Bitte füllen Sie es aus und senden es an SWN zurück. Sobald das von Ihnen unterzeichnete Auftragsformular eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Mit dieser ist der erneuerte Fernwärmeliefervertrag offiziell bestätigt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Sollte das Auftragsformular nicht mehr auffindbar sein, senden wir Ihnen gern ein neues persönliches Formular zu. Wenden Sie sich hierfür bitte an unseren Kundenservice unter 04321 202-2202 oder per E-Mail an info-fernwaerme@swn.net.
Die Wärmelieferung erfolgt anschließend auf Grundlage des unterschriebenen Fernwärmeliefervertrags, den gesetzlichen Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in der jeweils gültigen Fassung, unseren überarbeiteten ergänzenden Bestimmungen inkl. dem zugehörigen Preisblatt, den Preisregelungen, der Anlage für Einzelfallkosten sowie den jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die vorgenannten Dokumente können Sie jederzeit unter swn.net/fernwaerme abrufen.
Was passiert, wenn Sie das Angebot nicht annehmen?
Wenn Sie unser Angebot nicht annehmen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie entscheiden sich für eine alternative Wärmeversorgung und heizen Ihre Immobilie nicht mehr mit der SWN-Fernwärme. Mögliche Alternativen wären unter anderem die Erdgasversorgung oder eine Wärmepumpe, soweit technisch möglich. Wenn Sie bis zum 1. Januar 2026 auf eine andere Wärmeversorgung umgestellt haben, müssen Sie zusätzlich den bestehenden Fernwärmeanschluss entfernen lassen.
Bitte treten Sie in diesem Fall zeitnah mit uns in Kontakt, sodass für die Demontage Ihres Anschlusses ausreichend Zeit zur Verfügung steht. - Anderenfalls gilt: Wenn Sie nach Wirksamwerden der Kündigung zum 1. Januar 2026 weiterhin Fernwärme von SWN beziehen, ohne das Angebot angenommen zu haben, so kommt durch die tatsächliche Entnahme der Wärme aufgrund gesetzlicher Bestimmungen automatisch ein Fernwärmeliefervertrag mit uns zustande. Es gelten die zu diesem Zeitpunkt für gleichartige Versorgungsverhältnisse gültigen Preise und Vertragsbedingungen.
Für wen gilt das mitgesendete Preisblatt?
Das mitgesendete Preisblatt gilt zunächst für Neukundinnen und Neukunden ab dem 1. April 2025. Für Bestandskundinnen und -kunden dient es zur Information.
Bislang sind nur die Preise für 2025 veröffentlicht – wann können Sie die Preise für 2026 einsehen?
Die Preise für das Jahr 2026 werden im vierten Quartal 2025 veröffentlicht.
Können Sie das Angebot auch noch annehmen, wenn die Preise für 2026 veröffentlicht wurden?
Eine Rücksendung des unterschriebenen Auftragsformulars ist jederzeit möglich. Wenn Sie ab dem 1. Januar 2026 Wärme aus dem Fernwärmenetz von SWN beziehen, erhalten Sie automatisch den ab diesem Zeitpunkt geltenden Tarif.
Wie teuer ist der SWN-Fernwärmepreis im Vergleich zu anderen Städten?
SWN bietet auch mit der Preisanpassung im Vergleich zu anderen Anbietern attraktive Konditionen. Für einen direkten Fernwärmepreisvergleich mit anderen Städten können Sie sich unter waermepreise.info informieren.
Welche Vorteile hat die Fernwärme im Allgemeinen?
Mit dem Bezug der Fernwärme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klimawende. In Neumünster wird die Wärme heute schon zum Großteil aus Abfällen erzeugt; den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Öl reduziert SWN sukzessive, sodass auch der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen mit jedem Jahr abnimmt.
Sie haben noch Fragen?
Allgemeine Informationen zu dem neuen Fernwärmepreismodell und den ergänzten Bestimmungen finden Sie immer aktuell auf unserer Website unter swn.net/fernwaerme.
Für individuelle Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung:
Telefonisch unter 04321 202-2202,
persönlich im SWN-Kundenzentrum oder
per E-Mail an info-fernwaerme@swn.net.
Was regelt das CO2KostaufG?
Das Gesetz regelt die Aufteilung der CO2-Kosten für die Heizenergie zwischen Vermieter und Mieter. Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes werden Gebäude in ein Stufenmodell eingeordnet und das Aufteilungsverhältnis ermittelt.
Die Aufteilung der Kosten richtet sich dabei nach dem Zustand des Gebäudes (Dämmung etc.). So soll eine Anreiz geschaffen werden, Gebäude zu modernisieren und energetisch zu optimieren.
Wie kann ich meinen Anteil bestimmen?
Zur Berechnung und Eingruppierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt. Dies finden Sie hier: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/
Was brauche ich für die Aufteilung der CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG?
Für die Aufteilung der CO2-Kosten benötigen Sie:
- den Emissionsfaktor (Angabe in kg CO2/kWh) unserer Fernwärme
- den eigenen Wärmeverbrauch
- sowie den CO2-Preis pro Tonne.
Emissionsfaktor
Der Emissionsfaktor für Erdgas ist ein Standardwert und beträgt einheitlich: 0,20088 kg CO2/kWh (gültig bis 2030) nach EBeV 2023 bis 2030. Den Emissionsfaktor für die Fernwärme beträgt 0,289 kg CO2/kWh nach CO2KostAufG für das Jahr 2025.
Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Branchenverbände BDEW, AGFW und VKU zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) wird hier der Emissionsfaktor angeben, der auf den Werten aus dem Jahr 2023 basiert. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des CO2KostAufG die Finnische Methode als Allokationsmethode bestimmt.
CO2-Preis
Erdgas: | CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG | 30 € / t (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023) |
CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG | 45 € / t (gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024) | |
CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG | 55 € / t (gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2025) | |
Fernwärme: | Preisbestandteil der CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG entspricht 75 % des eingesetzten Brennstoffs | 30 € / tCO₂ (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023) 45 € / tCO₂ (gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024) 55 € / tCO₂ (gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2025) |
Preisbestandteil der CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. EUA entspricht 25 % des eingesetzten Brennstoffs | 52,50 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2022 – 31.03.2023) * 80,32 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2023 – 31.03.2024) * 83,66 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2024 – 31.03.2025) * 65,00 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2025 – 31.03.2026) * |
* Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Branchenverbände BDEW, AGFW und VKU zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) kann bei EU-ETS Anlagen bis 31.03.2025 der Umweltbundesamt Durchschnittspreis der Versteigerungen aus 2024 zur Berechnung herangezogen werden. Der gemäß CO2KostAufG heranzuziehende Umweltbundesamt Durchschnittspreis der Versteigerungen aus 2024 wird ab 01.04.2025 herangezogen.
Wo finde ich meinen Verbrauch?
Ihren individuellen Verbrauch finden Sie stets aktuell auf Ihrer Fernwärmerechnung von SWN.
Ansprechperson Fernwärme

