Ist Fernwärme bei Ihnen verfügbar?
Sie interessieren sich für eine ressourcenschonende, zeitgemäße und unkomplizierte Wärmeversorgung für Ihre Immobilie? Prüfen Sie hier mit einem Klick die Verfügbarkeit bei Ihnen zuhause.
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An deinem Standort verfügbar
Dein Grundstück ist entweder schon mit Fernwärme versorgt oder ein Anschluss ist möglich. Bei Interesse an einer zuverlässigen Versorgung durch die Fernwärme von SWN nimm gern Kontakt zu uns auf, um alle Einzelheiten und Konditionen zu erfahren. Wir beraten dich gern.
Zurzeit keine Kapazität - Mach den Wärmepumpencheck!
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße eine bestehende Fernwärme-Versorgung. Allerdings kann bedingt durch die hydraulische Auslastung in diesem Netzteil zurzeit kein weiterer Anschluss ermöglicht werden.
Du suchst nach einer zuverlässigen und ressourcenschonenden Wärmeversorgung für dein Zuhause? Wir bieten dir den Einbau von effizienten Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: von der detaillierten Beratung, über den Ausbau der Bestandsheizung bis zur Lieferung, Montage und Einrichtung deiner neuen Wärmepumpenanlage. Mache gleich den Vorab-Check.
Möglich nach Umstellung auf Heizwasser
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße bereits eine Fernwärme-Versorgung. Durch die Versorgung des Bereichs mit Dampf können jedoch zurzeit keine weiteren Anschlüsse hergestellt werden.
Sobald die Umstellung von Dampf auf Heizwasser abgeschlossen ist, können wir dich an der von dir angegebenen Adresse mit Fernwärme von SWN versorgen. Wir freuen uns darauf!
Leider nicht verfügbar - Mach den Wärmepumpencheck!
Es gibt bei dir im Gebiet / in deiner Straße keine Fernwärme-Versorgung. Durch die Struktur des Fernwärmenetzes ist ein Ausbau in deienr Straße derzeit leider nicht in Planung.
Du suchst nach einer zuverlässigen und ressourcenschonenden Wärmeversorgung für dein Zuhause? Wir bieten dir den Einbau von effizienten Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: von der detaillierten Beratung, über den Ausbau der Bestandsheizung bis zur Lieferung, Montage und Einrichtung deiner neuen Wärmepumpenanlage. Mache gleich den Vorab-Check.
Fernwärme in Neumünster
Die SWN-Fernwärme wird als Kombiprodukt bei der Stromerzeugung in der TEV seit Jahren überwiegend aus Abfall gewonnen. Somit ist die Nutzung von Fernwärme in Neumünster ein guter Beitrag zum Ressourcenschutz und zudem sicher und zuverlässig. Den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas reduziert SWN sukzessive (Dekarbonisierung), sodass auch der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen mit jedem Jahr abnimmt.
Berechnen Sie Ihre jährlichen Kosten
Dein Fernwärmepreis für das Jahr 2024
Deine Preisbestandteile (Brutto):
Arbeitspreis:
Emissionspreis:
Grundpreis:
Deine voraussichtlichen Kosten:
Jährliche Kosten (Brutto):
Jährliche Kosten (Netto):
Empfohlener Abschlag:
Wichtige Informationen
Umstellung von Dampf auf Heizwasser
Wir investieren permanent in neue Technik und erneuern die Rohrleitungen in Neumünster stetig. Im Zuge der Modernisierung stellen wir die Wärmeversorgung um - von der Dampf-Methode auf die Versorgung mittels Heizwasser. Weitere Information findest du hier.
Informationen zu Netzverlusten im Fernwärmenetz (Zahlen von 2023)
Im Netz zur Verfügung gestellt werden 401.775 MWh, die nutzbare Abgabe Fernwärme beträgt 293.691 MWh. Hieraus ergeben sich statistische Verluste von 108.084 MWh
Diese Verlust entstehen hauptsächlich in unserem Dampfnetz. Das liegt an den Transportwegen, da der Dampf schneller abkühlt, aber auch an Rohrleitungen, die in die Jahre gekommen sind und teilweise Leckagen aufweisen. SWN investiert seit einigen Jahren in die Umstellung von Dampf auf Heizwasser, um diese Verlust künftig auf ein Minimum reduzieren zu können. Diese Maßnahmen sollen im Jahr 2035 abgeschlossen sein.
Vergleich Fernwärme vs. Alternative Wärmeversorgung
FAQ Häufige Fragen & Antworten zum Thema Fernwärme
Nein, der Emissionspreis wird durch gesetzliche Vorgaben bestimmt und ergibt sich aus einer festgelegten Formel. SWN hat jedoch in den letzten Jahren zusätzliche Schritte unternommen, um Kundinnen und Kunden im Rahmen der Möglichkeiten zu entlasten.
Der Emissionspreis ist gestiegen, weil zum 01. Januar 2024 neue gesetzliche Regelungen eingeführt wurden. Dazu gehört die CO₂-Bepreisung von Siedlungsabfällen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Im Rahmen des nationalen Emissionshandels sind die Preise für Emissionszertifikate gesetzlich festgelegt und steigen schrittweise an. Von 2023 bis 2025 gibt es eine Erhöhung von etwa 83 %, was sich direkt auf die Berechnung der Emissionspreise auswirkt.
Diese gesetzlichen Entwicklungen liegen außerhalb unseres Einflusses, dennoch versuchen wir die Auswirkungen für unsere Kundinnen und Kunden so gut wie möglich abzufedern.
Unser Preismodell funktioniert über eine sogenannte Preisgleitklausel. Durch diese Klausel wird der Wärmepreis über verschiedene Parameter mit Einfluss auf die Wärmeerzeugung einmal im Jahr neu bewertet. Dies geschieht über öffentlich zugängliche Preisindizes, also Durchschnittwerte aus der deutschen Wirtschaft, welche unter anderem Preisschwankungen bei der Rohstoffbeschaffung oder auch bei den Lohnkosten abbilden.
Mit Hilfe der Preisgleitklausel können wir einmal jährlich die Preise anpassen.
Da alle Indizes öffentlich zugänglich sind (beispielsweise veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt), geschieht dies für alle Kunden in nachvollziehbarer und transparenter Weise. (Nähere Informationen findest du in der Preisregelung und dem jeweils aktuellen Preisblatt.)
Eine Preisanpassung bedeutet nicht zwingend eine Erhöhung, sondern kann auch eine Senkung beinhalten, da wir auch Preisreduzierungen entsprechend an unsere Kunden über die Preisgleitklausel weitergeben.
Deine Abschläge für die Fernwärme ermitteln wir auf Grundlage der bestehenden Preise (Grundpreis, Arbeitspreis und Emissionspreis).
Für höchstmögliche Genauigkeit kannst du uns jeweils zum Jahreswechsel deinen aktuellen Zählerstand mitteilen.
Eine freiwillige Anpassung deiner Abschläge ist selbstverständlich möglich; melde dich hierzu einfach bei uns.
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem Emissionspreis.
Der Grundpreis ist von der Fernwärmeleistung, die wir dir in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben, abhängig.
Dieser basiert also auf individuellen Werten und ist unabhängig von der technischen Maximalleistung deines Anschlusses.
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem Emissionspreis.
Der Grundpreis ist von der Fernwärmeleistung, die wir dir in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben, abhängig.
Dieser basiert also auf individuellen Werten und ist unabhängig von der technischen Maximalleistung deines Anschlusses.
Der Arbeitspreis sowie der Emissionspreis richten sich nach deinem Verbrauch und werden in Megawattstunden (MWh) für Heizwasserkunden und in Tonnen (t) bei Dampf versorgten Kunden gemessen.
Wir bieten dir an, einmal jährlich eine anlassbezogene Überprüfung der Einstufung durchzuführen.
Ein solcher Anlass liegt beispielsweise vor, wenn du dein Haus oder deine Wohnung energetisch sanieren lassen. Die Überprüfung und ggf. erforderliche Neueinstufung erfolgen für dich grundsätzlich kostenlos.
Eine Neueinstufung kann auch im Rahmen einer technischen Drosselung erfolgen. Das heißt, dass auf deinen Wunsch die Anschlussleistung reduziert wird. Dies kann in besonderen Fällen sinnvoll sein, z. B. wenn deine Immobilie für einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Die Reduzierung geschieht durch den Einbau einer entsprechenden technischen Vorrichtung. Sie hat zur Folge, dass die Einstufung für dein Gebäude verringert wird.
Bei einer Drosselung auf Kundenwunsch stellen wir dir hierfür anfallende Material- und Installationskosten in Rechnung.
Zu beachten ist, dass eine technische Begrenzung auch zur Folge haben kann, dass die neu eingestellte Leistung für das bisherige Heizverhalten nicht mehr ausreichen kann.
Mit dem Bezug der Fernwärme leistest du einen wichtigen Beitrag zum ressourcenschonenden Heizen.
In Neumünster wird die Wärme heute schon zum Großteil aus Abfällen erzeugt; den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Kohle (Dekarbonisierung) reduzieren wir sukzessive, sodass auch der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen mit jedem Jahr abnimmt.
Dem Grundpreis zugrunde liegt die Leistung, die wir dir für deine Fernwärmeanlage zur Verfügung stellen. Diese Leistung ist abhängig von der Größe des Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Bei der Einstufung für den Grundpreis, d. h. die Festlegung der Leistung in Kilowatt (kW), berücksichtigen wir die individuelle Situation des Kunden, indem wir uns die Verbrauchswerte der letzten fünf Jahre betrachten. Aus den drei höchsten Jahreswerten bilden wir einen Durchschnitt. Damit wissen wir, welche Leistung wir bei deinem Anschluss maximal erbringen müssen. Mit dieser Zahl stellen wir sicher, dass du auch in kalten Wintern genügend Wärme und Warmwasser zur Verfügung hast.
Im nächsten Schritt errechnen wir, wie viele Stunden jährlich du den errechneten Durchschnittswert benötigen. Dies geschieht mit Hilfe einer standardisierten Vollbenutzungsstundenzahl. Diese beträgt 1.800 Vollbenutzungsstunden. Das entspricht ca. 1/5 der Stunden eines Jahres, in denen Ihre Heizung bei maximaler Leistung im Betrieb wäre. Wir dividieren deinen vorher festgestellten Durchschnittswert mit der standardisierten Vollbenutzungsstundenzahl. Das Ergebnis ist die Anschlussleistung, also die Wärmeleistung (kW), die wir dir für deinen Anschluss zur Verfügung stellen.
Aus technischen Gründen gibt es eine Mindesteinstufung der Leistung für Wohnungsanschlüsse bei 1 kW und bei Hausanschlüssen von 5 kW. Außerdem runden wir oberhalb von 10 kW auf ganze kW ab und unterhalb von 10 kW auf halbe kW ab. Bei Neukunden erfolgt die Einstufung über Vergleichs- und Erfahrungswerte (Vormieter, vergleichbare Häuser etc.) oder auf Grundlage von Gutachten über die erwartete Leistung. Um eine zuverlässige Fernwärmeversorgung jederzeit zu ermöglichen, behalten wir uns vor, deine Einstufung in das Fernwärmepreismodell einmal jährlich zu prüfen.
Für individuelle Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SWN-Kundenservice gerne zur Verfügung.
Telefonisch unter: 04321 202-2202, persönlich im SWN-Kundenzentrum oder per E-Mail: info-fernwaerme@swn.net
Downloads
Hier können Sie sich die notwendigen Informationen zu SWN-Fernwärme herunterladen.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
LinkFernwärme Partnerbetriebe
DownloadWarum gibt es ein neues Fernwärme-Preismodell bei SWN?
Die Fernwärme der Stadtwerke Neumünster (SWN) ist vorteilhaft, da die Energiekosten weniger abhängig sind von Entwicklungen am Gas- oder Strommarkt. Denn bei uns wird die Wärme zum Großteil aus Abfällen erzeugt. Wir halten damit den Einsatz von fossilen Rohstoffen so gering wie möglich.
Was bei uns jedoch eine zunehmend größere Rolle spielt, sind die kontinuierlichen Investitionen in den Ausbau und die Erneuerung von Anlagen und Netzen, damit Ihre Versorgungsqualität hoch bleibt. Über die letzten 30 Jahre haben sich die festen und variablen Preisbestandteile verschoben.
Deshalb führen wir zum 1. April 2022 ein neues Preismodell ein, das die Kosten besser abbildet und Ihnen mehr Transparenz bietet.
Für Bestandskunden setzen wir das neue Preismodell zum 1. Januar 2023 um.
Was ändert sich für mich?
Zunächst: Auch mit den neuen Vertragskonditionen bleibt bei Ihrer Wärmelieferung alles wie gewohnt. Ihre Fernwärme-Heizungsanlage im Haus kann weiter wie bisher genutzt werden.
Das neue Angebot bringt ein überarbeitetes Preismodell mit sich: Das bereits bestehende System aus Grund- und Arbeitspreis wird um einen Emissionspreis ergänzt. Dieser Emissionspreis spiegelt die Kosten wider, welche durch das sogenannte Emissionshandelssystem entstehen. Die Stadtwerke Neumünster müssen Emissionszertifikate für Erdgas erwerben, das neben Abfällen als zusätzlicher Brennstoff notwendig ist.
Im neuen Preismodell gilt für den Grundpreis ein Stufenmodell. Bei diesem ist der Grundpreis abhängig von der individuellen Leistung (in kW) Ihres Anschlusses.
Details zu dieser Abhängigkeit finden Sie auf dem Preisblatt.
Wird der Fernwärme-Preis für mich teurer?
Das für Bestandskunden bis Ende Dezember2022 gültige Preismodell besteht bereits seit mehr als 30 Jahren. Es bildet die entstehenden Kosten für die Fernwärme bei den SWN nicht mehr passend ab. Denn wir investieren kontinuierlich in den Ausbau und die Erneuerung von Anlagen und Netzen, damit Ihre Versorgungsqualität hoch bleibt.
Über die letzten 30 Jahre haben sich die festen und variablen Preisbestandteile verschoben, das heißt, die fixen Kosten der Fernwärme nehmen bei SWN den größeren Preisbestandteil ein, während der durch die Nutzung entstehende Anteil der variablen Kosten eher gering ist. In der Preisgestaltung des alten Preismodells wurde dies aber nicht abgebildet. Hier waren bisher die variablen Kosten der mit Abstand größte Preisbestandteil der Gesamtkosten.
Das neue Fernwärme-Preismodell bildet die bei SWN entstehenden Kosten zukünftig besser, fairer und verursachergerechter ab. Durch den neuen leistungsabhängigen Grundpreis wird nun miteinberechnet, welche Wärmeleistung für jede einzelne Immobilie in unserem Netz vorgehalten wird. Durch die Veränderung der Kostenblöcke ändern sich Grund- und Arbeitspreis. Für einige Kunden wird Wärme dadurch günstiger, für die meisten erhöht sich der Gesamtpreis.
Sicher ist: Auch nach der Anpassung bleibt unsere Wärme günstig - gerade auch im Vergleich mit anderen Wärmequellen zum Beispiel einer Gasheizung.
Welche Vorteile hat das neue Preissystem für mich?
Sie profitieren von stabileren Heizkosten. Denn das neue Preismodell hat einen geringeren Anteil bei den variablen Kosten. Das bedeutet, dass Sie auch in kalten Wintern keine böse Überraschung bei der Abrechnung befürchten müssen. Außerdem bringt das neue Modell mehr Transparenz. Auch wenn die neue Berechnungsformel (sogenannte Preisgleitklausel) nicht ganz einfach ist: Die von den Stadtwerken Neumünster veröffentlichte Formel legt schon heute fest, wie sich der Wärmepreis zukünftig u.a. entsprechend der Entwicklung der Löhne, der Preise für Industriegüter und natürlich der Energiekosten entwickeln wird. Das neue Preismodell ist transparent und deshalb nachvollziehbar.
Wird mein Preis jeden Jahr angepasst?
Unser neues Preismodell funktioniert über eine sog. Preisgleitklausel. Durch diese Klausel wird der Wärmepreis über verschiedene Parameter mit Einfluss auf die Wärmeerzeugung einmal im Jahr neu bewertet. Dies geschieht über öffentlich zugängliche Preisindizes, also Durchschnittwerte aus der deutschen Wirtschaft, welche unter anderem Preisschwankungen bei der Rohstoffbeschaffung oder auch bei den Lohnkosten abbilden. Mit Hilfe der Preisgleitklausel können wir einmal jährlich die Preise anpassen. Da alle Indizes öffentlich zugänglich sind (beispielsweise veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt), geschieht dies für alle Kunden in nachvollziehbarer und transparenter Weise. (Nähere Informationen finden Sie in der Preisregelung und dem jeweils altuellen Preisblatt.) Eine Preisanpassung bedeutet nicht zwingend eine Erhöhung, sondern kann auch eine Senkung beinhalten, da wir auch Preisreduzierungen entsprechend an unsere Kunden über die Preisgleitklausel weitergeben.
Wie errechnet sich mein Grundpreis?
Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mittels Zonen. Das bedeutet, dass die ersten 5 kW jeweils 154,70 € (inkl. MwSt.) kosten. Die nächsten 5 kW werden mit 119 € (inkl. MwSt.), die weiteren 10 kW jeweils 95,20 € (inkl. MwSt.) und die 20 kW übersteigende Leistung wird mit 77,35 € / kW (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Die genannten Zahlen entsprechen den derzeit geltenden Preisen für 2022: Im folgenden Beispiel sehen Sie die Berechnung des Grundpreises für ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen mit einer Leistung von 12 kW auf Basis der Preise von 2022. Für das genannte Beispiel bedeutet dies: Grundpreis (Leistungspreis) = (5 kW x 154,70 € / kW / Jahr) + (5 kW x 119,00 € / kW / Jahr) + (2 x 95,20 € / kW / Jahr) = 1.558,90 € (inkl. MwSt.) Wir haben für Sie einen Rechner erstellt. Die aktuellen ergänzenden Bestimmungen mit den detaillierten Formeln und den Preisanpassungen stehen zum kostenfreien Download bereit. Wie errechnet sich der Arbeitspreis und der Emissionspreis? Diese Preisbestandteile errechnen sich anhand der verbrauchten Wärmemenge in Megawattstunden (MWh). Eine Megawattstunde entspricht 1.000 Kilowattstunden (kWh). Bei dampfversorgten Kunden wird die Wärmemenge in Tonnen (t) gemessen und abgerechnet. Hierbei wird folgender Umrechnungsfaktor angewendet: 1 Tonne Dampf entspricht 0,686397 MWh. Die verbrauchte Menge in Tonnen bzw. in Megawattstunden wird mit dem Arbeits- und dem Emissionspreis multipliziert.
Was muss ich tun, um das neue Angebot anzunehmen?
Mit unserer formalen Kündigung des bestehenden Fernwärmevertrags zum 1.Januar 2023 haben wir Ihnen das Auftragsformular für den neuen Auftrag zur Fernwärmebelieferung mitgeschickt. Bitte füllen Sie es aus und senden es an uns zurück. Sobald wir das von Ihnen unterzeichnete Auftragsformular erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung. Mit dieser ist der erneuerte Fernwärmeliefervertrag mit SWN offiziell bestätigt. Sie müssen nichts weiter tun. Sollte das Auftragsformular nicht mehr auffindbar sein, senden wir Ihnen gern ein neues persönliches Auftragsformular zu. Wenden Sie sich hierfür bitte an unseren Kundenservice unter 04321 202-2202 oder per E-Mail an Info-Fernwaerme@swn.net. Die Wärmelieferung erfolgt anschließend auf Grundlage des unterschriebenen Fernwärmeliefervertrags, den gesetzlichen Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in der jeweils gültigen Fassung, unseren überarbeiteten ergänzenden Bestimmungen inkl. dem zugehörigen Preisblatt, den Preisregelungen, der Anlage für Einzelfallkosten sowie den jeweils gültige Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die vorgenannten Dokumente können Sie jederzeit kostenfrei herunterladen.
Was passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme?
Wenn Sie unser Angebot nicht annehmen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie entscheiden sich für eine alternative Wärmeversorgung und heizen Ihre Immobilien nicht mehr mit der SWN-Fernwärme. Mögliche Alternativen wären u. a. die Erdgasversorgung oder eine Wärmepumpe, soweit technisch möglich. Wenn Sie bis zum 1. Januar 2023 auf eine andere Wärmeversorgung umgestellt haben, müssen Sie zusätzlich noch den bestehenden Fernwärmeanschluss entfernen lassen. Wir möchten Sie daher bitten, in diesem Fall zeitnah mit uns in Kontakt zu treten, sodass für die Demontage Ihres Anschlusses ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Wenn Sie nach Wirksamwerden der Kündigung zum 1. Januar 2023 weiterhin Fernwärme von SWN beziehen, ohne das Angebot angenommen zu haben, so kommt durch die tatsächliche Entnahme der Wärme aufgrund gesetzlicher Bestimmungen automatisch ein Fernwärmeliefervertrag mit uns zustande. Es gelten die zum Entnahmezeitpunkt für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden Preise.
Was regelt das CO2KostaufG?
Das Gesetz regelt die Aufteilung der CO2-Kosten für die Heizenergie zwischen Vermieter und Mieter. Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes werden Gebäude in ein Stufenmodell eingeordnet und das Aufteilungsverhältnis ermittelt.
Die Aufteilung der Kosten richtet sich dabei nach dem Zustand des Gebäudes (Dämmung etc.). So soll eine Anreiz geschaffen werden, Gebäude zu modernisieren und energetisch zu optimieren.
Wie kann ich meinen Anteil bestimmen?
Zur Berechnung und Eingruppierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt. Dies finden Sie hier: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/
Was brauche ich für die Aufteilung der CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG?
Für die Aufteilung der CO2-Kosten benötigen Sie:
- den Emissionsfaktor (Angabe in kg CO2/kWh) unserer Fernwärme
- den eigenen Wärmeverbrauch
- sowie den CO2-Preis pro Tonne.
Emissionsfaktor
Der Emissionsfaktor für Erdgas ist ein Standardwert und beträgt einheitlich: 0,20088 kg CO2/kWh (gültig bis 2030) nach EBeV 2023 bis 2030.
Den Emissionsfaktor für die Fernwärme beträgt 0,184 kg CO2/kWh nach CO2KostAufG für das Jahr 2024.
Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Branchenverbände BDEW, AGFW und VKU zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) wird hier der Emissionsfaktor angeben, der auf den Werten aus dem Jahr 2022 basiert. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des CO2KostAufG die Finnische Methode als Allokationsmethode bestimmt.
CO2-Preis
Erdgas: | CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG | 30 € / t (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023) |
CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG | 45 € / t (gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024) | |
Fernwärme: | Preisbestandteil der CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. §10 BEHG entspricht 75 % des eingesetzten Brennstoffs | 30 € / tCO₂ (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023) 45 € / tCO₂ (gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024) |
Preisbestandteil der CO₂-Kosten (CO₂ Preis) lt. EUA entspricht 25 % des eingesetzten Brennstoffs | 52,50 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2022 – 31.03.2023) * 80,32 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2023 – 31.03.2024) * 83,66 € / tCO₂ (gültig vom 01.04.2024 – 31.03.2025) * |
* Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Branchenverbände BDEW, AGFW und VKU zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) kann bei EU-ETS Anlagen bis 31.03.2024 der Umweltbundesamt Durchschnittspreis der Versteigerungen aus 2022 zur Berechnung herangezogen werden. Der gemäß CO2KostAufG heranzuziehende Umweltbundesamt Durchschnittspreis der Versteigerungen aus 2023 wird ab 01.04.2024 herangezogen.
Wo finde ich meinen Verbrauch?
Ihren individuellen Verbrauch finden Sie stets aktuell auf Ihrer Fernwärmerechnung von SWN.
Ansprechperson Fernwärme

