Unser Umzugsservice
Standortwechsel geplant? SWN bleibt an Ihrer Seite
Sie verlagern Ihren Unternehmensstandort? Dann denken Sie bitte auch frühzeitig an die Energie- und Wärmeversorgung – wir unterstützen Sie dabei zuverlässig.
Wichtig ab dem 1. Juni 2025:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Umzüge mindestens zwei Wochen im Voraus gemeldet werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr erlaubt.
So melden Sie Ihren Umzug bei SWN
Egal ob Büro, Geschäftsräume oder Produktionsstätte – wir kümmern uns darum, dass Ihre Energieverträge mit umziehen.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über unser Umzugsformular oder direkt über Ihre bekannte SWN-Ansprechperson. So lassen sich Verzögerungen vermeiden und Verbrauchsdaten werden stets korrekt Ihrem Unternehmen zugeordnet.
Energiebedarf prüfen und neu kalkulieren?
Sie ziehen in größere Räumlichkeiten oder haben veränderten Energiebedarf? Wir beraten Sie gern individuell – und stellen bei Bedarf ein neues Angebot zusammen, z. B. mit nachhaltigem Ökostrom.
Sprechen Sie uns an.
FAQ Häufige Fragen
Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugsdatum. Ab Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen gesetzlich ausgeschlossen. Eine rechtzeitige Meldung gewährleistet eine korrekte Abrechnung und verhindert mögliche Unstimmigkeiten.
Damit wir Ihren Umzug bearbeiten können, stellen Sie uns bitte folgende Informationen zur Verfügung:
- Ihre bisherige sowie neue Geschäftsadresse
- Das Einzugs- bzw. Auszugsdatum
- Die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) – alternativ die Zählernummern für Strom, Gas, Wasser und/oder Wärme
- Kontaktdaten der Geschäftsführung oder einer vertretungsberechtigten Person
- Ihre Bankverbindung, falls Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten
- Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung
- Den Mietvertrag für den neuen Standort
Hinweis zur Ablesung:
Bitte erfassen Sie die Zählerstände möglichst am Tag des Umzugs und übermitteln Sie uns diese direkt über unser Online-Serviceportal oder alternativ per E-Mail an kundenservice@swn.net.
Nein – Zählerstände liegen in der Regel zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vor.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Umzug trotzdem rechtzeitig – also mindestens 2 Wochen im Voraus – bei uns melden. Die Zählerstände können Sie nach dem tatsächlichen Umzug nachreichen.
Am einfachsten geht das über unser Online-Serviceportal, alternativ auch per E-Mail an kundenservice@swn.net.
So vermeiden wir Schätzungen und stellen eine präzise Abrechnung sicher.
Ja, Sie können bundesweit mit Energie von SWN beliefert werden. Sprechen Sie uns einfach an – wir erstellen Ihnen gern ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren neuen Standort.
Oftmals ist es möglich, Ihren aktuellen Vertrag an der neuen Adresse fortzusetzen. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam prüfen können, ob und unter welchen Bedingungen eine Vertragsübernahme möglich ist.
Die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) ermöglicht eine eindeutige Zuordnung Ihres Energieanschlusses. Ab Juni 2025 ist es sinnvoll, diese Nummer bei der An-, Ab- oder Ummeldung mit anzugeben. Sie hilft uns, Ihren Verbrauch eindeutig zuzuordnen und den Wechselprozess effizient abzuwickeln.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung oder können sie bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erfragen.