Häufige Fragen

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Häufige Fragen SWN-Wasser und SWN-Energie

Das Trinkwasser unterliegt strengen Kontrollen. Nach der Trinkwasserverordnung sind Grenz- und Richtwerte für Wasserinhaltsstoffe festgelegt. Die untersuchten und ermittelten Werte liegen weit unter den vom Gesetzgeber vorgegebenen Werten. Das Wasser der SWN ist von hervorragender Qualität und nicht gechlort. Es kann bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken und zur Herstellung von Babynahrung verwendet werden. 

Genaue Informationen zu den Messwerten sowie Angaben zum Härtegrad findest du hier.

Der SWN-Entstördienst ist rund um die Uhr besetzt, du erreichst ihn telefonisch unter 04321 202-303.

Erdgas ist ungiftig und geruchslos. Zur Wahrnehmung wird es mit einem ganz eigentümlichen Geruchsstoff versehen. Zu deiner Sicherheit solltest du auch dann eine Meldung machen, wenn der Geruch nur schwach wahrnehmbar ist, oder wenn du ihn auf der Straße bemerkst.

Erdgas ist sicher. Sämtliche Einrichtungen vom Netz bis zum Haupthahn werden regelmäßig von SWN überprüft. Für deine Gasgeräte ist die fachkundige Person eines Installateurbetriebes zuständig.

Verhalten bei Gasgeruch
Falls Sie den typischen Gasgeruch riechen, befolgen Sie bitte diese Schritte:

  • Fenster und Türen öffnen
  • Offenes Feuer vermeiden
  • keine elektrischen Einrichtungen betätigen (Telefon, Handy, Klingel, Schalter)
  • Haupthahn schließen
  • Haus verlassen
  • Störung bei SWN melden (außerhalb der Wohnung oder des Hauses telefonieren)

Ein Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- und Gasnetzes verantwortlich. Die Netzbetreiber stellen den Energieversorgern ihre Netze zur Verfügung, damit diese die Endverbraucher mit Strom und Gas beliefern können.

Das Durchleiten von Strom und Gas stellt eine Dienstleistung dar, für die der Netzbetreiber Netznutzungsentgelte erhebt. Die Höhe der Entgelte wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur festgelegt. 

Eigentümer:in und somit Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes in und um Neumünster ist die Schleswig-Holstein Netz AG.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Netzbetreiber und die Wettbewerbsförderung innerhalb der deutschen Netzmärkte.

Die Beschaffung der Messwerte liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Betrachtet man das Beispiel Neumünster, ist die Schleswig-Holstein Netz AG federführend für die Ablesung der Strom- und Gaszähler verantwortlich. Die Zuständigkeit für die Ablesung der Wärme- und Wasserzähler liegt weiterhin bei SWN.

Daher erfolgt die Ablesung folgendermaßen: Die Schleswig-Holstein Netz AG verschickt für die Strom- und Gasablesung Ablesekarten, SWN lässt durch den Dienstleister U-Serv die Ablesung für Wasser und Wärme vornehmen.

Die Ablesegebiete werden vom Netzbetreiber festgelegt. Die Einteilung hat einen organisatorischen Hintergrund und ermöglicht es, Informationen darüber zu geben wann in welchem Gebiet die Ablesung erfolgt.

Beim Strompreis wird zwischen zwei grundlegenden Bestandteilen unterschieden, dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Komponente (Zählergrundgebühr), wohingegen der Arbeitspreis die verbrauchsabhängige Komponente ist (Preis je Kilowattstunde).
Genaue Informationen zu unserem den einzelnen Preisbestandteilen findest du hier.

Der Start- und Endzeitpunkt des Abrechnungszeitraums ist vom Tag der Ablesung der/des Zähler/s abhängig. Der alte Zeitraum endet mit der Ablesung und der neue beginnt am Folgetag der Ablesung.

Der Zahlungszeitraum beginnt und endet jeweils am Tag der Rechnungsstellung. Hierfür werden neben den Zählerständen noch einige andere Abrechnungsdaten (z.B. beim Medium Gas der Brennwert) benötigt. Erst wenn alle Daten vorliegen ist eine Rechnungsstellung möglich. Folglich ist der Zahlungszeitraum nicht parallel zum Abrechnungszeitraum.

 

Auf der Website der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) wird detailliert die Gasabrechnung für Privathaushalte erklärt. Dabei werden Begriffe wie Umrechnungsfaktor, thermische Energie, Zustandszahl oder Brennwert erläutert. Hier gelangst du zur Website des DVGW.

Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Dieser wird in kWh/m³ (Kilowattstunde/Kubikmeter) ausgedrückt. Der Wert hängt von der Zusammensetzung des Gases ab.
Da der tatsächliche Brennwert immer von dem Normzustand abweicht, wird der Unterschied über einen Korrekturfaktor ausgeglichen. Dieser Faktor ist die Zustandszahl.
Brennwert und Zustandszahl sind für die Abrechnung erforderlich, um den Zählerstand, der in m³ angegeben wird, in die abzurechnenden kWh umzurechnen. Beide Werte werden vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Umrechnung erfolgt anhand dieser Formel:

kWh = m³ * Brennwert * Zustandszahl

Die dazugehörigen Werte, findest du auf deiner Verbrauchsabrechnung.

Je nach Größe und Alter des Gerätes liegt der Energieverbrauch zwischen 0,4 und 1,2 kWh in 24 Stunden. Wir leihen dir gerne kostenlos ein Strommessgerät und du kontrollierst den Energieverbrauch deines Kühlgerätes.

Eine An- und/oder Abmeldung ist bei jedem Umzug erforderlich. Du hast die Möglichkeit, uns diesen schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitzuteilen.

Diese kannst du bequem auf unserer Website erledigen. Hier gehts zum Umzugsservice.

Wichtig sind vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Ohne diese ist die Ummeldung sowie die damit verbundene Rechnungsstellung nicht problemlos möglich.
Zudem werden Informationen über die Warmwasserbereitung, die Wohnfläche, die Anzahl der einziehenden Personen, die Vor- bzw. Nachmieter (falls nicht bekannt Angaben des Eigentümers) benötigt. Im Falle eines Auszugs brauchen wir ebenfalls deine neue Anschrift.
Eine fristgerechte Meldung beugt einer internen Einigung zwischen dir und dem Vor- oder Nachmieter*in bei einer Verschiebung der Rechnungsstellung vor.

Als Abschlag wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser Prognose liegt entweder der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde.

Die Schätzung wird anhand der Wohnfläche oder der Anzahl der einziehenden Personen vorgenommen.

Im 12. Monat erfolgt die Jahresabrechnung. In ihr werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauches verrechnet und die Differenz als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder erstattet.

Damit für die Kundschaft keine Doppelbelastung entsteht, werden somit nur elf Abschläge gefordert.

Der Abschlag ist immer zum 3. eines Monats fällig, dies ist für alle Kunden identisch. Systembedingt ist eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15., nicht möglich.

Ja, es ist möglich, die Abschlagshöhe zu ändern. Dies kannst du gerne schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitteilen. Wenn du in unserem Online-Portal registriert bist, kannst du die Änderung dort vornehmen.

Generell ist eine Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Für jede weitere Anpassung oder eine Überprüfung der Teilbeträge werden aktuell abgelesene Zählerstände benötigt.

Durch die Umstellung auf das neue SEPA-Mandat ist eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht mehr möglich. Dieses bedarf nun der Schriftform entweder als Brief oder per E-Mail. Unser SEPA-Mandat findest du hier.

Deine Zählernummer findest du auf deinem Zähler oder auf deiner Strom- bzw. Erdgasrechnung.

Ab dem 01.08.2023 wird für die Berechnung der Entlastung der vertraglich vereinbarte HT- und NT-Preis je nach angegebener Geltungszeit gewichtet und so der relevante Verbrauchs-/Arbeitspreis berechnet. Neben dem gewichteten Verbrauchs-/Arbeitspreis gilt dann auch ein gewichteter Referenzpreis. Dieser wird für HT-Zeiten mit 40 Cent pro Kilowattstunde und für NT-Zeiten mit 28 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Wir werden dich bis zum 30.09. per Brief informieren, sofern du von der neuen Regelung betroffen bist. 

SWN-Kundenservice
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit unserem Unternehmen oder deiner Energielieferung wende dich bitte an unseren SWN-Kundenservice.

  • Persönlich: SWN-Kundenzentrum am Kuhberg 35-37
  • Per Post: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Vertrieb, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster
  • Per Telefon: 04321 / 202-188
  • Per E-Mail: beschwerde@swn.net

Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der SWN-Kundenservice angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757249-69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Verbraucherservice Bundesnetzagentur
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: Mo.–Fr. von 09:00–15:00 Uhr, 0228-141516
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Häufige Fragen Online-Serviceportal für Energie & Wasser

Im Online-Serviceportal von SWN findest du die Vertragsdaten und für deinen Vertrag relevante Dokumente und Nachrichten. Du kannst selbstständig und rund um die Uhr Ihre Daten wie Rechnungsadresse und Bankdatenaktuell einsehen und bearbeiten. In unserem Online-Serviceportal kannst du Abschläge anpassen, Zählerstände übermitteln, neue Verträge abschließen und vieles mehr.

Nein, die alten LogIn Daten wurden deaktiviert. Dies dient hauptsächlich zu deiner Sicherheit. Nach einem Hackerangriff auf unsere Systeme haben wir uns dazu entschieden, alte LogIns mit seniblen Kundendaten zu löschen und dir eine neue, sichere und komfortable Plattform zu bieten. 

Wir bitten dich somit um eine Neu-Registrierung. Diese ist mit wenigen Klicks erledigt. Das Portal erreichst du unter portal.swn.net

Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der Kundennummer und Zählernummer sowie einer gültigen E-Mail-Adresse. Wähle dazu ein persönliches (starkes) Passwort. Um die Registrierung abzuschließen, erhältst du eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Sobald du über diesen Link deine Mail-Adresse bestätigt hast, ist die Registrierung abgeschlossen.

Das Portal erreichst du unter portal.swn.net

Nach deiner erfolgreichen Registrierung erhältst du nach kurzer Zeit eine E-Mail mit deinem Aktivierungslink. Es ist möglich, dass E-Mails mit darin enthaltenen Links automatisch als „Spam“ markiert werden. Wir empfehlen, den Ordner „Spam“ zu prüfen, ob du eine Mail von uns erhalten hast.

Du klickst im Anmeldefenster auf „Passwort vergessen“ und wirst daraufhin aufgefordert, deine E-Mail-Adresse einzugeben. Dann erhältst du in Kürze einen personalisierten Link zum Zurücksetzten deines Passworts per Mail.

Ja. SWN hat hohe technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um deine Daten vor Verlust,  Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Unter Einhaltung der Vorschriften gemäß DSGVO werden Zugangsdaten – E-Mail-Adresse und Passwort –in einer Datenbank verschlüsselt gespeichert.

Bei weiteren Fragen erreichst du unseren Datenschutzbeauftragten Ingo Knecht unter Datenschutz@swn.net oder unter SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Datenschutzbeauftragter, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster.

SWN behält sich vor, dein Benutzerprofil zu löschen, wenn es über zwei Jahre nicht genutzt wurde oder die vertragliche Kundenbeziehung seit einem Jahr beendet ist.

Du kannst in unserem Online- Service Portal mehrere Kundennummern verwalten. Melde dich dazu mit deinen Daten an und klicke in den Einstellungen auf „Kundennummern- und Benutzerkontoverwaltung“; unter dem Punkt „neue Kundennummer registrieren“, kannst du nun weitere Kundennummern hinzufügen.

Häufige Fragen Baustellenmanagement

Baumaßnahmen, die Arbeiten am Fernwärmenetz betreffen benötigen in der Regel mehrere Wochen bis zu einigen Monaten. Da in solchen Fällen immer mehrere Meter tiefe Gräben ausgehoben werden müssen, um die bestehenden Leitungen frei bzw. neue Leitungen in die erforderliche Tiefe zu legen, sind die Bauarbeiten sehr aufwendig. Zudem können nicht vorhersehbare Ereignisse wie zusätzlich notwendig werdende Arbeiten oder auch Lieferengpässe bei benötigten Materialien oder Wettereinflüsse den geplanten Fortschritt der Bauarbeiten verzögern.
SWN informiert zu jeder Baumaßnahme daher individuell über Dauer und Fortschritt.

Verschiedene Gründe können zu Verzögerungen einer Baumaßnahme führen. Hier einige Beispiele: 

  • Fremdleitungen liegen im Weg und müssen umgangen werden
  • Wenn der Verkehr an der Baustelle vorbeigeleitet werden muss, haben die Maschinen und Arbeitskräfte nur enge Arbeitsstreifen zur Verfügung, was die Arbeiten erschwert.
  • Durch die Gegebenheiten vor Ort müssen Leitungen anders verlegt werden als geplant: in diesem Fall müssen neue statische Berechnungen erfolgen und Bauteile gesondert angefertigt werden. Je nach Bauteil kann die Lieferzeit bis zu zwei Monaten betragen.
  • Wettereinflüsse, wie Frost oder starker Niederschlag
  • Verzögerung bei einem Gewerk: Die verschiedenen Gewerke können nur abgestimmt aufeinander arbeiten. Kommt es bei einem Gewerk zu Verzögerungen, wirkt sich das auf alle nachfolgenden aus, was zu einem unerwünschten Dominoeffekt führt.

Dies variiert je nach Baumaßnahme. Verantwortlich für die Verkehrsführung ist die städtische Verkehrsbehörde, die als behördliche Anordnung die Verkehrsführung während der Bauarbeiten genehmigt und bestimmt wie diese gesichert wird. Im Vorwege stellt die Behörde sicher, dass die Anordnung mit dem Bauträger, der Polizei sowie dem öffentlichen Nahverkehr abgestimmt ist, um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. So ordnet sie auch das Aufstellen der entsprechenden Schilder an und überprüft die Umsetzung.
Anwohnende Personen erhalten immer eine gesonderte schriftliche Information in Form einer Hauswurfsendung über die Dauer und das Ausmaß der Baustelle. Zusätzlich werden die Medien mit einer Pressemitteilung informiert.

In der Regel ist für jede anwohnende Person der Zugang zu seinem Grundstück mit einem Fahrzeug gewährleistet. Im Einzelfall kann es hier zu Abweichungen kommen, über die dann in der Anliegerinformation informiert wird. Dies kann vor allem dann vorkommen, wenn Vollsperrungen erforderlich sind. In diesem Fällen muss aufgrund des Umfangs der Baustelle der Verkehr vollständig ferngehalten werden. In diesen Fällen bemüht sich SWN um individuelle Regelungen.

Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge erhalten über die Verkehrsanordnung Kenntnis über die jeweilige Baumaßnahme. Du weißt also, wie du im Falle eines Einsatzes das Objekt erreichen kannst.

Für kranke und gebrechliche Personen werden in Absprache mit SWN und der ausführenden Baufirma Unterstützungen angeboten.

Die Müllabfuhr ist während der gesamten Bauphase gewährleistet. Hier erfolgt eine entsprechende Abstimmung mit dem Technischen Betriebshof der Stadt.

Bei geplanten Baumaßnahmen, die eventuell eine Abschaltung bzw. Beeinträchtigung der Versorgung – gleich ob Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme - bedeuten, erfolgt im Vorwege grundsätzlich eine Kundeninformation.

SWN hat mit seinen Tiefbauunternehmen über die Ableitung des Oberflächenwassers während des Bauablaufes dafür Sorge zu tragen, dass private Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Das Oberflächenwasser wird immer innerhalb des Baubereiches entsorgt.

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Montag, Dienstag: 8-17 Uhr | Mittwoch: 8-12 Uhr | Donnerstag: 8-17 Uhr | Freitag: 8-16 Uhr