Häufige Fragen SWN-Wasser und SWN-Energie
Das Trinkwasser von SWN unterliegt strengen Kontrollen. Nach der Trinkwasserverordnung sind Grenz- und Richtwerte für Wasserinhaltsstoffe festgelegt. Die untersuchten und ermittelten Werte liegen weit unter den vom Gesetzgeber vorgegebenen Werten. Das Wasser von SWN ist von hervorragender Qualität und nicht gechlort. Es kann bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken und zur Herstellung von Babynahrung verwendet werden.
Genaue Informationen zu den Messwerten sowie Angaben zum Härtegrad findest du hier.
Der SWN-Entstördienst ist rund um die Uhr besetzt, du erreichst ihn telefonisch unter 04321 202-303.
Erdgas ist ungiftig und geruchslos. Zur Wahrnehmung wird es mit einem eigentümlichen Geruchsstoff versehen. Zu deiner Sicherheit solltest du auch dann eine Meldung machen, wenn der Geruch nur schwach wahrnehmbar ist, oder wenn du ihn auf der Straße bemerkst.
Erdgas ist sicher. Sämtliche Einrichtungen vom Netz bis zum Haupthahn werden regelmäßig von SWN überprüft. Für deine Gasgeräte ist die fachkundige Person eines Installateurbetriebes zuständig.
Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch?
Falls Sie den typischen Gasgeruch riechen, befolgen Sie bitte diese Schritte:
- Fenster und Türen öffnen
- Offenes Feuer vermeiden
- keine elektrischen Einrichtungen betätigen (Telefon, Handy, Klingel, Schalter)
- Haupthahn schließen
- Haus verlassen
- Störung bei SWN melden (außerhalb der Wohnung oder des Hauses telefonieren)
Ein Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- und Gasnetzes verantwortlich. Die Netzbetreiber stellen den Energieversorgern ihre Netze zur Verfügung, damit diese die Endverbraucher mit Strom und Gas beliefern können.
Der Netzbetreiber ist für den Ausbau, Aufbau und die Erhaltung des Energienetzes in einem zugeteilten Bereich zuständig. Das Durchleiten von Strom und Gas durch das Gebiet, stellt eine Dienstleistung dar, für die der Netzbetreiber Netznutzungsentgelte erhebt. Die Höhe der Entgelte wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur festgelegt.
Eigentümer:in und somit Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes in und um Neumünster ist die Schleswig-Holstein Netz AG.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine unabhängige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums und für Energie- und Telekommunikationsnetze in Deutschland zuständig. Sie ist für die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen verantwortlich und hat ihren Sitz in Bonn.
Die Bundesnetzagentur ist für die Kontrolle der Netzbetreiber und die Wettbewerbsförderung innerhalb der deutschen Netzmärkte zuständig. Ihr Einsatz erfolgt in den Märkten Post und Telekommunikation, indem die Bundesnetzagentur auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen (Universaldienstleistungen) achtet und knappe Ressourcen wie Funkfrequenzen und Rufnummern bereitstellt.
Die Beschaffung der Messwerte liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Für das Beispiel Neumünster, ist die Schleswig-Holstein Netz AG federführend für die Ablesung der Strom- und Gaszähler verantwortlich. Die Zuständigkeit für die Ablesung der Wärme- und Wasserzähler liegt weiterhin bei SWN.
Daher erfolgt die Ablesung folgendermaßen: Die Schleswig-Holstein Netz AG verschickt für die Strom- und Gasablesung Ablesekarten, SWN lässt durch den Dienstleister U-Serv die Ablesung für Wasser und Wärme vornehmen.
Die Ablesegebiete werden vom Netzbetreiber festgelegt, im konkreten Fall von SWN. Die Einteilung hat einen organisatorischen Hintergrund und ermöglicht es, Informationen darüber zu geben, wann in welchem Gebiet die Ablesung erfolgt.
Beim Strompreis wird zwischen zwei grundlegenden Bestandteilen unterschieden, dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Komponente (Zählergrundgebühr), wohingegen der Arbeitspreis die verbrauchsabhängige Komponente ist (Preis je Kilowattstunde).
Genaue Informationen zu unserem den einzelnen Preisbestandteilen finden hier.
Der Start- und Endzeitpunkt des Abrechnungszeitraums ist vom Tag der Ablesung der Zähler abhängig. Der alte Zeitraum endet mit der Ablesung und der neue beginnt am Folgetag der Ablesung.
Der Zahlungszeitraum beginnt und endet jeweils am Tag der Rechnungsstellung. Hierfür werden neben den Zählerständen noch einige andere Abrechnungsdaten (z.B. beim Medium Gas der Brennwert) benötigt. Erst wenn alle Daten vorliegen, ist eine Rechnungsstellung möglich. Folglich ist der Zahlungszeitraum nicht parallel zum Abrechnungszeitraum.
Auf der Website der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) wird detailliert die Gasabrechnung für Privathaushalte erklärt. Dabei werden Begriffe wie Umrechnungsfaktor, thermische Energie, Zustandszahl oder Brennwert erläutert. Hier gelangen Sie zur Website des DVGW.
Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Dieser wird in kWh/m³ (Kilowattstunde/Kubikmeter) ausgedrückt. Der Wert hängt von der Zusammensetzung des Gases ab.
Da der tatsächliche Brennwert immer von dem Normzustand abweicht, wird der Unterschied über einen Korrekturfaktor ausgeglichen. Dieser Faktor ist die Zustandszahl.
Brennwert und Zustandszahl sind für die Gas-Abrechnung erforderlich, um den Zählerstand, der in m³ angegeben wird, in die abzurechnenden kWh umzurechnen. Beide Werte werden vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Umrechnung erfolgt anhand dieser Formel:
kWh = m³ * Brennwert * Zustandszahl
Die dazugehörigen Werte, finden Sie auf deiner Verbrauchsabrechnung.
Je nach Größe und Alter des Gerätes liegt der Energieverbrauch zwischen 0,4 und 1,2 kWh in 24 Stunden. Wir leihen Ihne gerne kostenlos ein Strommessgerät und Sie kontrollieren den Energieverbrauch Ihres Kühlgerätes.
Eine An- und/oder Abmeldung ist bei jedem Umzug erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, uns diesen schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitzuteilen.
Dies können Sie bequem auf unserer Website erledigen. Hier gehts zum Umzugsservice.
Wichtig sind vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Ohne diese ist die Ummeldung sowie die damit verbundene Rechnungsstellung nicht problemlos möglich.
Zudem werden Informationen über die Warmwasserbereitung, die Wohnfläche, die Anzahl der einziehenden Personen, die Vor- bzw. Nachmieter (falls nicht bekannt Angaben des Eigentümers) benötigt. Im Falle eines Auszugs brauchen wir ebenfalls Ihre neue Anschrift.
Eine fristgerechte Meldung beugt einer internen Einigung zwischen Ihnen und den Vor- oder Nachmieter:innen bei einer Verschiebung der Rechnungsstellung vor.
Als Abschlag wird, der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser Prognose liegt entweder der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde.
Die Schätzung wird anhand der Wohnfläche oder der Anzahl der einziehenden Personen vorgenommen.
Im 12. Monat erfolgt die Jahresabrechnung. In ihr werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauches verrechnet und die Differenz als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder erstattet.
Damit für die Kundschaft keine Doppelbelastung entsteht, werden somit nur elf Abschläge gefordert.
Der Abschlag ist immer zum 3. eines Monats fällig, dies ist für alle Kund:innen identisch. Systembedingt ist eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15., nicht möglich.
Ja, es ist möglich, die Abschlagshöhe zu ändern. Dies können Sie gerne schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitteilen. Wenn Sie in unserem Online-Portal registriert sind, können Sie die Änderung dort vornehmen.
Generell ist eine Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Für jede weitere Anpassung oder eine Überprüfung der Teilbeträge werden aktuell abgelesene Zählerstände benötigt.
Durch die Umstellung auf das neue SEPA-Mandat ist eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht mehr möglich. Dieses bedarf nun der Schriftform entweder als Brief oder per E-Mail. Unser SEPA-Mandat finden Sie hier.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler oder auf deiner Strom- bzw. Erdgasrechnung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Ab dem 01.08.2023 wird für die Berechnung der Entlastung der vertraglich vereinbarte HT- und NT-Preis je nach angegebener Geltungszeit gewichtet und so der relevante Verbrauchs-/Arbeitspreis berechnet. Neben dem gewichteten Verbrauchs-/Arbeitspreis gilt dann auch ein gewichteter Referenzpreis. Dieser wird für HT-Zeiten mit 40 Cent pro Kilowattstunde und für NT-Zeiten mit 28 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Wir informieren Sie bis zum 30.09. per Brief, sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind.
SWN-Kundenservice
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit unserem Unternehmen oder Ihrer Energielieferung wenden Sie sich bitte an unseren SWN-Kundenservice.
- Persönlich: SWN-Kundenzentrum am Kuhberg 35-37
- Per Post: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Vertrieb, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster
- Per Telefon: 04321 202-188
- Per E-Mail: beschwerde@swn.net
Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der SWN-Kundenservice angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757249-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice Bundesnetzagentur
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: Mo.–Fr. von 09:00–15:00 Uhr, 0228-141516
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Häufige Fragen Online-Serviceportal für Energie & Wasser
Im Online-Serviceportal von SWN finden Sie die Vertragsdaten und für Ihren Vertrag relevante Dokumente und Nachrichten. Sie können selbstständig und rund um die Uhr Ihre Daten wie Rechnungsadresse und Bankdatenaktuell einsehen und bearbeiten. In unserem SWN-Online-Serviceportal können Sie Abschläge anpassen, Zählerstände übermitteln, neue Verträge abschließen und vieles mehr.
Nein, die alten LogIn Daten wurden deaktiviert. Dies dient zu Ihrer Sicherheit. Nach einem Hackerangriff auf unsere SWN-Systeme haben wir uns dazu entschieden, alte LogIns mit sensiblen Kundendaten zu löschen und Ihnen eine neue, sichere und komfortable Plattform zu bieten.
Wir bitten Sie somit um eine Neu-Registrierung. Diese ist mit wenigen Klicks erledigt. Das Portal erreichen Sie unter portal.swn.net
Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der Kundennummer und Zählernummer sowie einer gültigen E-Mail-Adresse. Wählen Sie dazu ein persönliches (starkes) Passwort. Um die Registrierung abzuschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Sobald Sie über diesen Link Ihre Mail-Adresse bestätigt haben, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Portal erreichen Sie unter portal.swn.net
Nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie nach kurzer Zeit eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink. Es ist möglich, dass E-Mails mit darin enthaltenen Links automatisch, als „Spam“ markiert werden. Wir empfehlen, den Ordner „Spam“ zu prüfen, ob Sie eine Mail von uns erhalten haben.
Sie klicken im Anmeldefenster auf „Passwort vergessen“ und werden daraufhin aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse einzugeben. Dann erhalten Sie in Kürze einen personalisierten Link zum Zurücksetzten Ihres Passworts per Mail.
Ja, Ihre Daten sind geschützt. SWN hat hohe technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre Daten vor Verlust, Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Unter Einhaltung der Vorschriften gemäß DSGVO werden Zugangsdaten – E-Mail-Adresse und Passwort –in einer Datenbank verschlüsselt gespeichert.
Bei weiteren Fragen erreichst du unseren Datenschutzbeauftragten Ingo Knecht unter Datenschutz@swn.net oder unter SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Datenschutzbeauftragter, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster.
SWN behält sich vor, Ihr Benutzerprofil zu löschen, wenn es über zwei Jahre nicht genutzt wurde oder die vertragliche Kundenbeziehung seit einem Jahr beendet ist.
Sie können in unserem Online-Serviceportal mehrere Kundennummern verwalten. Melden Sie sich dazu mit Ihren Daten an und klicken Sie in den Einstellungen auf „Kundennummern- und Benutzerkontoverwaltung“; unter dem Punkt „neue Kundennummer registrieren“, können Sie nun weitere Kundennummern hinzufügen.
Häufige Fragen Fernwärmeumstellung
In Ihrer SWN-Verbrauchsabrechnung können Sie entnehmen, ob Sie mit Dampf oder Heizwasser versorgt werden. Der Wärmebedarf wird bei Kund:innen, die mit Dampf versorgt werden, in "t" (Tonnen Dampf) abgerechnet. Bei Kund:innen, die hingegen mit Heizwasser versorgt werden, erfolgt die Abrechnung des Wärmebedarfes in "MWh" (Mega Watt Stunden).
SWN wird in den nächsten Jahren das Dampfnetz in Neumünster zur Versorgung von Fernwärme nach und nach auf Heizwasser umstellen.
Somit werden Kunde:innen, die derzeit mit Dampf versorgt werden, über kurz oder lang auf die Versorgung mit Heizwasser umgestellt. Sie werden jedoch mindestens ein Jahr im Voraus informiert. Dann teilen wir Ihnen alle Details zur Umstellung mit und bieten Ihnen Unterstützung bei der Umschaltung sowie der Anschaffung einer neuen Wärmeübergabestation an. Bis dahin können Sie sich entspannt zurücklehnen.
In der Regel werden im Zuge der Leitungsverlegung in Ihrer Straße auch die neuen Heizwasserhausanschlussleitungen in Ihrem Heizungsraum verlegt. Jetzt haben Sie Zeit, mit Ihrem Installationsunternehmen alles Weitere zu besprechen. Grundsätzlich werden die Rohre von SWN zeitlich so verlegt, dass Sie parallel auf Dampf und Heizwasser zugreifen können. Diese Parallelversorgung wird ca. ein Jahr nach der Verlegung in Ihrer Straße aufrechterhalten. So kann das Installationsunternehmen die alte Heizung außer Betrieb setzen und die neue Heizung in Betrieb nehmen. Die Dampflieferung wird neun Monate vor Abschaltung des Dampfnetzes gekündigt. In Sonderfällen ist im Zuge der Leitungsverlegung kein Platz für die zusätzlichen neuen Heizwasserhausanschlussleitungen. Hier wird dann eine genaue Terminabsprache zwischen Ihnen, dem Installationsunternehmen und SWN erfolgen.
SWN geht je nach Gebäude und Größe der Anlage von Kosten für eine neue Übergabestation zwischen 5.000 € und 10.000 € aus.
Ihr Anschluss und Wärmetauscher werden betroffen sein. Wir raten Ihnen jedoch, Ihre gesamte Heizungsanlage von Ihrem Installateur begutachten und auf eine moderne Kompaktstation umrüsten zu lassen.
SWN baut mit Hilfe eines Installationsunternehmen die alten Rohre von der Dampfversorgung und Kondensatrückführung in Ihrem Gebäude sowie der Kondensatbehälter mit Pumpe und Zähler zurück. Die vorhandenen Mauerdurchführungen werden fachgerecht verschlossen. Ihnen entstehen hierbei keine Kosten. In Sonderfällen muss die Kondensatrückführung mit Kondensatbehälter und Pumpe bis zur Einstellung der Dampfversorgung in Ihrer Straße aufrechterhalten werden, da diese auch zur Entwässerung der Versorgungsleitung genutzt wird.
Während der Leitungsbaumaßnahme wird ein SWN-Mitarbeiter den Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um mit Ihnen die Lage der neuen Leitungen in Ihrem Heizungsraum abzustimmen. Diese:r Mitarbeiter:in oder dessen Vertreter:in wird in dem gesamten Zeitraum der Umstellung Ihr Ansprechpartner:in sein.
Ein Jahr im Voraus und im Zuge der Baumaßnahme werden Sie von SWN informiert bzw. kontaktiert. So haben Sie mindestens 12 Monate Zeit, mit uns in Kontakt zu treten und alle offenen Fragen zu klären. Nach Ablauf dieses Jahres müssen Sie damit rechnen, dass nach dieser Zeit der Umstellung die Dampfversorgung eingestellt wird. Der Liefervertrag wird hierfür neun Monate im Voraus gekündigt. Wir stehen Ihnen jedoch in dieser Zeit für Fragen zur Verfügung und werden auch stetig den Kontakt von unserer Seite aus suchen.
In der Regel werden im Zuge der Leitungsverlegung in Ihrer Straße die neuen Heizwasserhausanschlussleitungen in Ihren Heizungsraum verlegt. Jetzt haben Sie Zeit, mit Ihrem Installationsunternehmen alles Weitere zu besprechen. Im Folgejahr können wir Sie mit Heizwasser versorgen, so dass das Installationsunternehmen die alte Heizung außer Betrieb setzt und die neue Heizung in Betrieb nehmen kann.
Selbstverständlich können Sie mehrere Angebote einholen. SWN wird Ihnen dazu eine Auflistung von Installationsunternehmen zur Verfügung stellen, die an einer Schulungsmaßnahme zur Umstellung bei SWN teilgenommen haben.
Häufige Fragen Baustellenmanagement
Baumaßnahmen, die Arbeiten am Fernwärmenetz betreffen benötigen in der Regel mehrere Wochen bis zu einigen Monaten. Da in solchen Fällen immer mehrere Meter tiefe Gräben ausgehoben werden müssen, um die bestehenden Leitungen frei bzw. neue Leitungen in die erforderliche Tiefe zu legen, sind die Bauarbeiten sehr aufwendig. Zudem können nicht vorhersehbare Ereignisse wie zusätzlich notwendig werdende Arbeiten oder auch Lieferengpässe bei benötigten Materialien oder Wettereinflüsse den geplanten Fortschritt der Bauarbeiten verzögern.
SWN informiert zu jeder Baumaßnahme daher individuell über Dauer und Fortschritt.
Verschiedene Gründe können zu Verzögerungen einer Baumaßnahme führen. Hier einige Beispiele:
- Fremdleitungen liegen im Weg und müssen umgangen werden
- Wenn der Verkehr an der Baustelle vorbeigeleitet werden muss, haben die Maschinen und Arbeitskräfte nur enge Arbeitsstreifen zur Verfügung, was die Arbeiten erschwert
- Durch die Gegebenheiten vor Ort müssen Leitungen anders verlegt werden als geplant: in diesem Fall müssen neue statische Berechnungen erfolgen und Bauteile gesondert angefertigt werden. Je nach Bauteil kann die Lieferzeit bis zu zwei Monaten betragen
- Wettereinflüsse, wie Frost oder starker Niederschlag
- Verzögerung bei einem Gewerk: Die verschiedenen Gewerke können nur abgestimmt aufeinander arbeiten. Kommt es bei einem Gewerk zu Verzögerungen, wirkt sich das auf alle nachfolgenden aus, was zu einem unerwünschten Dominoeffekt führt
Dies variiert je nach Baumaßnahme. Verantwortlich für die Verkehrsführung ist die städtische Verkehrsbehörde, die als behördliche Anordnung die Verkehrsführung während der Bauarbeiten genehmigt und bestimmt, wie diese gesichert wird. In den Vorwegen stellt die Behörde sicher, dass die Anordnung mit dem Bauträger, der Polizei sowie dem öffentlichen Nahverkehr abgestimmt ist, um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. So ordnet sie auch das Aufstellen der entsprechenden Schilder an und überprüft die Umsetzung.
Anwohnende Personen erhalten immer eine gesonderte schriftliche Information in Form einer Hauswurfsendung über die Dauer und das Ausmaß der Baustelle. Zusätzlich werden die Medien mit einer Pressemitteilung informiert.
In der Regel ist für jede anwohnende Person der Zugang zu seinem Grundstück mit einem Fahrzeug gewährleistet. Im Einzelfall kann es hier zu Abweichungen kommen, über die dann in der Anliegerinformation informiert wird. Dies kann vor allem dann vorkommen, wenn Vollsperrungen erforderlich sind. In diesem Fällen muss aufgrund des Umfangs der Baustelle der Verkehr vollständig ferngehalten werden. In diesen Fällen bemüht sich SWN um individuelle Regelungen.
Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge erhalten über die Verkehrsanordnung Kenntnis über die jeweilige Baumaßnahme. Sie wissen also, wie sie im Falle eines Einsatzes das Objekt erreichen können.
Für kranke und gebrechliche Personen werden in Absprache mit SWN und der ausführenden Baufirma Unterstützungen angeboten.
Die Müllabfuhr ist während der gesamten Bauphase gewährleistet. Hier erfolgt eine entsprechende Abstimmung mit dem Technischen Betriebshof der Stadt.
Bei geplanten Baumaßnahmen, die eventuell eine Abschaltung bzw. Beeinträchtigung der Versorgung – gleich ob Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme - bedeuten, erfolgt in den Vorwegen grundsätzlich eine Kundeninformation.
SWN hat mit seinen Tiefbauunternehmen über die Ableitung des Oberflächenwassers während des Bauablaufes dafür Sorge zu tragen, dass private Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Das Oberflächenwasser wird immer innerhalb des Baubereiches entsorgt.